Einschulung

Janina Arndt

Unsere Schule stellt sich vor

Ein Video über unsere Schule

  • Unsere Schule befindet sich unweit der Wasserkuppe, am westlichen Fuße, mitten in der hessischen Rhön.
    Das Einzugsgebiet der Grundschule Poppenhausen umfasst die Gemeinde Poppenhausen a. d. Wasserkuppe
     (2.600 Einw.). Diese besteht aus dem Kernort Poppenhausen sowie aus den Ortsteilen Steinwand, Abtsroda, Rodholz und Gackenhof.
    Derzeit besuchen 103 Kinder unsere Schule. 30 Schulneulinge wurden eingeschult.
    Die Anzahl der Schüler aus dem Kernort sowie die Fahrschüler halten sich in etwa die Waage.
     Die „Auswärtigen“ wohnen oft nicht in geschlossenen Ortschaften, sondern zum Teil auf Einzelhöfen oder in kleinen Weilern. Sie werden morgens schon sehr früh zur Schule gebracht (Schulbusse), da die „Größeren“ ab Klasse 5 vom „Sammelplatz Grundschule“ weiter zur „Rhönschule Gersfeld“ (Gesamtschule) gefahren werden. Daher beginnt der Unterricht bei uns bereits um 7:35 Uhr.
    Grundschule Poppenhausen
     Schulstraße 5 · 36163 Poppenhausen
    Telefon: 06658/276
     Telefax: 06658/919510
     info@grundschule-poppenhausen.de
    Bürozeit: Dienstags, jeweils von 8:00 bis 14:00 Uhr
     Unterrichtszeit: 7:35–12:45 Uhr

Schulprogramm

Aktuelle Informationen

Hygieneplan der Grundschule Poppenhausen

Lusd Datenschutzerklärung

Schoolfox-Fox

  • Allgemeine Informationen 
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  • SchoolFox ist eine App für Smartphone und Computer, mit der Eltern und Lehrer untereinander sehr einfach z.B. Texte und Bilder verschicken können. Außerdem sind Diskussionen, Gruppenmitteilungen, digitale Bestätigungen, Übersetzungsfunktion, Terminverwaltung, automatische Erinnerungen, Buchung von Elternsprechzeiten, Abfragen und vieles mehr möglich.
    Ihr Kind wird demnächst einen Elternbrief (siehe Abbildung) mit Ihrem persönlichen Zugangscode erhalten, mit dem Sie sich registrieren und der Klasse beitreten können. Durch diesen Code werden Sie automatisch Ihrem Kind zugeordnet. Es werden keine privaten Kontaktdaten ausgetauscht.
    Die Kommunikation über möglicherweise nicht datenschutzkonforme Messenger-Dienste, Konferenztools und E-Mails entfällt damit. Außerdem schonen wir Ressourcen, da viele Elternbriefe nicht mehr ausgedruckt werden müssen.

Schulpflicht

  • Wann ist mein Kind schulpflichtig?
  • In Hessen gilt die gesetzliche Schulpflicht. In der Regel kommen Kinder im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über diesen wichtigen Termin informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.
  • Bitte bringen Sie an diesem Termin den Geburtsschein (Familienstammbuch) Ihres Kindes mit.
    Bitte stellen Sie sich auch darauf ein, dass an diesem Tag eine Feststellung der deutschen Sprachkenntnisseerfolgt. Dies begründet sich darin, dass in Hessen Kindern mit Bedarf Sprachkurse (so genannte Vorlaufkurse) bereits schon vor dem Schuleintritt angeboten werden. Dies ist auch der Grund für den frühen Anmeldebeginn.
    Bei der Anmeldung erfahren Sie auch, dass Sie im Jahr der Einschulung noch zu einer schulärztlichen Untersuchung und in der Regel auch zu einem „Kennenlerntag“ eingeladen werden.

Vorzeitige Einschulung/ Zurückstellung

  • Wann kann mein Kind vorzeitig eingeschult werden?
  • Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden (sogenannte Kann-Kinder), können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Der schriftliche Antrag dafür muss bei der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule gestellt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung mit Hilfe eines schulärztlichen Gutachtens und nach Absprache mit dem pädagogischen Fachpersonal der Kindertagesstätte.
    Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen schulpsychologischen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung abhängig gemacht werden. Vorzeitig aufgenommene Schülerinnen und Schüler werden mit der Einschulung schulpflichtig.
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  • Wann erfolgt eine spätere Einschulung?
  • Bestehen vor der Einschulung oder während des ersten Schulhalbjahres begründete Zweifel, ob das Kind am Unterricht des ersten Schuljahres mit Erfolg teilnehmen kann oder eventuell noch besonderer Unterstützung bedarf, kann die Schulleitung das Kind für die Dauer eines Schuljahres vom Schulbesuch zurückstellen. Die Zeit der Zurückstellung wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.

Unsere Lehrerinnen

  • Wir verpflichten uns
    • die Belange der Kinder ernst zu nehmen und sie im Konfliktfall zu unterstützen.
     • das Selbstvertrauen aller Kinder durch Lob, Motivation und Leistungsanerkennung zu stärken.
     • im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten jedes Kind zu unterstützen.
     • unsre gemeinsamen Frühstückszeiten einzuhalten und auch das Trinken während des Unterrichts zu ermöglichen.
     • den Kindern nach jeder Unterrichtsstunde eine kurze Bewegungspause zu ermöglichen.
     • den Kindern eine kritische Medienkompetenz zu vermitteln.
     • den Unterricht gut vorzubereiten und ansprechend zu gestalten.
     • offen, fair und respektvoll mit den Kindern umzugehen.
     • die Kinder in eigenverantwortlichem Arbeiten zu fördern und zu stärken.

Ablauf der Einschulung

Unterlagen

Informationen der Unfallkasse Hessen

  • Tipps für eine sichere Schulzeit

Unsere Betreuung

  •  Nach Unterrichtsende oder bei späterem Unterrichtsbeginn besteht bis um 12,45 Uhr ein Betreuungsangebot unserer Schule. Die Kinder müssen verbindlich zu diesen Zeiten angemeldet werden. Die Betreuung in der Schule ist kostenlos. Birgit Grösch und Simone Schneider betreuen seit vielen Jahren unsere SchülerInnen mit viel Engagement 

Nachmittagsbetreuung/Hort

  • Die Betreuung der Schulkinder findet Montag bis Donnerstag von 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr und Freitag bis 15:30 Uhr statt. Die Gebühren betragen mindestens 44,00 €/Monat für zwei Betreuungsnachmittage je Woche. Für jeden weiteren Nachmittag fallen weitere 22,00 €/Monat an. Das Mittagessen wird von einem Catering-Service geliefert. Das frisch zubereitete warme Essen aus einem wechselnden Menü-Plan kostet samt Nachtisch 3,40 €/Tag.
    Das Betreuungsprogramm sieht folgenden Ablauf vor:
    Gemeinsames Mittagessen, anschließend Spiel und Sport. Danach konzentrierte Schulaufgabenbetreuung (ca. 1 Stunde) und je Zeit nochmals Spiel und Unterhaltung in der Einrichtung.
    Durch den angrenzenden großen Spielplatz und die nahegelegene Sport- und Freizeitanlage Lüttergrund sind gute und abwechslungsreiche Möglichkeiten gegeben.
    Die Erfahrungen sind bisher sehr gut. Die angemeldeten Kinder kommen nach dem Schulunterricht gerne in den nur wenige Meter von der Grundschule entfernten „Kinderhort Von-Steinrück-Haus“.
    Die ausgestellte Betriebsgenehmigung lässt für die Einrichtung im Von-Steinrück-Haus eine gleichzeitige Betreuung von bis zu 25 Kindern zu.
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Elternmitarbeit/ Förderverein

Die Aufgaben des Elternbeirates sind

  • • Die Interessen der Eltern zu vertreten.
     • Den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen.
     • Das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen.
     • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten.
     • Über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten.
     • Zur Elternspende aufzurufen und über deren Verwendung zu entscheiden.
     • Die Einladung und Organisation des jährlichen Schulfestes zu übernehmen, ggf. auch für andere Festlichkeiten.
     • Einen Themenvortragsabend für die Eltern zu organisieren.
     • Durchführung und Teilnahme der Elternbeiratssitzung.

Verkehrssicherheit

Schulwegplan

Gesundes Frühstück

  • Das Frühstück hat einen großen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit ihres Kindes. 
    Bitte verzichten Sie darauf, Ihrem Kind Süßigkeiten und gesüßte Getränke mitzugeben. 
    Zucker wirkt sich negativ auf die Leistungsfähigkeit ihres Kindes aus. 
    An der Schule wird den Kindern kostenlos Wasser in 0,5 l Flaschen zur Verfügung gestellt. 
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