Der Unterrichtsbesuch
Doppel-UB
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§ 44 Abs. 6 Satz 2 HLbGDV lässt ausdrücklich Unterrichtsbesuche für mehrere Module zu. Unterrichtsbesuche können danach bei einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst auch als gemein-same Unterrichtsbesuche von Ausbilderinnen oder Ausbildern für mehrere Module durchgeführt werden.
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Eine Ausbilderin oder ein Ausbilder darf dabei nicht zwei Unterrichtsbesuche von zwei von ihr oder ihm betreuten Modulen zu einem Unterrichtsbesuch zusammenfassen.