Anwärterbezüge (Dienstbezüge)
  • Sie erhalten während des Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge des Eingangsamtes A12 (G) bzw. A 13 (HR, Fö).
  • Ihr Gehalt ist rechtlich gesehen eine Unterhaltsbeihilfe. Dienstbezüge stehen einem Beamten erst nach abgeschlossener Ausbildung zu. Diese sind so konzipiert, dass die Beamtin/der Beamte damit den Lebensunterhalt für sich und die Familie angemessen bestreiten kann. Sie bekommen Ihre Anwärterbezüge von der Hessischen Bezügestelle in Kassel. Mit letzterer können Sie direkt, d.h. ohne Einhaltung des Dienstweges korrespondieren.
  • Die Personalverwaltung der neuen Lehrkräfte bittet dringend darum, während der ersten fünf Wochen nach Einstellung nicht bei der Hessischen Lehrkräfteakademie oder der Hessischen Bezügestelle anzurufen. In dieser Zeit werden Ihre Daten erfasst und eine schnellstmögliche Auszahlung veranlasst.
    Ausführlichere Informationen finden Sie unter:
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