Nutzungsverbot privater Endgeräte an Schulen
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Neu 03.07.2026
Informationen
  • Seit dem 1. Februar 2026 gilt an Sachsens Grundschulen und der Primarstufe der Förder- und Gemeinschaftsschulen ein „Handyverbot“ (Verbot der Nutzung privater mobiler Endgeräte).
    Ab 1. August 2026 wird dieses bis einschließlich Klassenstufe 8 und damit auch auf Oberschulen, Oberschulen+ und Gymnasien ausgeweitet.
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  • Fragen und Antworten
  • Hier finden Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern und andere Interessierte die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Handyverbot an Schulen. Die Inhalte sind eine erste allgemeine Orientierung für den Umgang mit der neuen Regelung im Schulalltag, sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.