Abschied, Tod und Trauerbegleitung
  • Abschied, Tod und Trauerbegleitung
    Wie wir in der Einleitung zum ersten Baustein "(Cyber-)Mobbing" erläutert haben, erhöhen schwierige Trennungssituationen, Erkrankungen und Todesfälle in der Familie für Jugendliche das Risiko, psychische Belastungen zu erleiden, die sich aus das Sozial- und Lernverhalten auswirken können.
    Wir Pädagoginnen profitieren auch in diesen biographischen Ausnahmesituationen von unseren unterschiedlichen Professionen und können unseren Schülerinnen ggf. Beratungsangebote bieten.
    In einem Brief an Menoikeus schreibt Epikur vor circa 2300 Jahren, dass der Tod uns Lebende nichts anginge, „denn solange wir existieren, ist der Tod nicht da, und wenn der Tod da ist, existieren wir nicht mehr“ (Die Philosophie der Stoa: 2014). 
    Doch jeder Mensch, der bereits eine Verlusterfahrung erleiden musste, weiß, dass gerade der Tod besonders für die lebenden Hinterbliebenen eine bedeutsame Rolle spielt, da sie diejenigen sind, die ihn angesehen haben, die Folgen aushalten sollen und lernen müssen, mit dem Verlust und der damit entstandenen Trauer umzugehen. Der Tod eines geliebten Menschen ist ein dramatisches, folgenschweres Ereignis und Erlebnis. Für alle Hinterbliebenen bedeutet dies, sich mit intensiven Gefühlen, neuen Anforderungen und Rollen auseinanderzusetzen. Er ist nicht nur für den Einzelnen schmerzhaft, meist trauert das ganze nahestehende Umfeld. Besonders Jugendliche begreifen sehr wohl nahezu identisch wie Erwachsene, was Tod und Sterben bedeutet und sind somit ebenso betroffen. Häufig fühlen sie sich innerhalb ihres sozialen Umfelds oder der Familie sehr allein mit ihren Sorgen, Fragen und Unsicherheiten. 
    Hier ist die Schule und explizit die Schulsozialarbeit präventiv aber auch bei Akutfällen eine Unterstützung in der Trauerbegleitung, denn Jugendliche brauchen adäquate Vorbilder und bei eigener Betroffenheit auch gute Begleiter. Die Schulsozialarbeiterinnen sind demnach auch innerhalb des Prozesses der Trauer jederzeit Ansprechpartnerinnen und Brückenbauerinnen auch wenn sie nicht über eine Aus- oder Weiterbildung zur Trauerbegleiterin verfügen.