Map exportieren

Schutzkonzept Heinz Brandt Schule

P. Stawicki

Erstellung eines Schutzkonzeptes + Partizipation der Schulgemeinschaft

Partizipation der Schulgemeinschaft

  • Bisheriger Verlauf•Kinderschutzkonzept wird von Vertreterinnen der Schulgemeinschaft initiiert und fortlaufend bearbeitet:•Gründung der AG Kinderschutz 10/22: Vertretung GEV, Schulsozialarbeit, Lehrkollegium und die Schülersprecherinnen •Vorarbeit im multiprofessionellen Team und in Zusammenarbeit mit Wildwasser e.V./ Berliner Jungs e.V. *
    [FoBi: Qualifizierung zur Erstellung von Konzepten gegen sexualisierte Gewalt in Schulen für Schlüsselpersonen, die die Entwicklung von Konzepten gegen sexualisierte Gewalt an Berliner Schulen begleiten**Modul 1: Basiswissen zu sexualisierter Gewalt | Modul 2: Entwicklung von Konzepten gegen sexualisierte Gewalt in Schulen]
    *•Risiko- und Potentialanalyse (Befragung der Eltern über GEV)•Thematisierung und Sensibilisierung über nachfolgende Präventionsangebote und jederzeit anlassbezogen
    • > Vorstellung der Zwischenergebnisse in den verschiedenen Gremien (GSV, GEV, GK, SK etc)
    • Weiterarbeit des gesamten Kollegiums in den Präsenztagen (25.08.2023) zu den Themenschwerpunkten "Beschwerdeverhalten und -management" und "Verhaltenskodex"
  •  
  •  
  •  
    • Präsentation der Auswertung zur GK am 23.01.24 + Verabschiedung des (aktuellen Stands des) Schutzkonzeptes
  •  
  •  
  •  
    • Treffen in neu zusammengesetzter Kinderschutz AG im Februar 2024: neue Zielsetzungen formulieren

Protokolle

Leitbild

  • Leitbild*
    Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, tragen die Verantwortung dafür, ihren Schutz und ihre Förderung sicher zu stellen.
  • Besonders Schule als Lebensort steht in Verantwortung einen gleichermaßen Schutz- und Kompetenzraum, gute Bedingungen für das Wohlergehen und das gelingende Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen zu schaffen. 
  • Dies gelingt nur durch konsequentes Hinschauen, Wahrnehmen und Reflektieren von Situationen.
  • Die Schulgemeinschaft der ISS- Heinz- Brandt- Schule verpflichtet sich im Sinne des Bildungsauftrags, Präventionsangebote zur Aufklärung und Sensibilisierung sicherzustellen und das Handeln konsequent in der multiprofessionellen Arbeit und im Austausch zu reflektieren. *

Verhaltenskodex

  • Verhaltenskodex Vertrauen und Nähe gehören zur pädagogischen Beziehung. Damit diese Basis der Pädagogik nicht für sexualisierte Gewalt und [Machtmissbrauch jeglicher Art] genutzt werden kann, einigen wir uns auf verbindliche Regeln für bestimmte Situationen. Um den pädagogischen Alltag nicht durch Regeln und Verbote zu überfrachten, halten wir die Anzahl der geregelten Situationen überschaubar. In diesem Sinne ist der Verhaltenskodex nicht als abschließend zu verstehen; jede pädagogische Fachkraft bleibt dafür verantwortlich, das Verhältnis von Nähe und Distanz zu Schülerinnen angemessen zu gestalten. Das sind die Regeln, die im Umgang mit Schülerinnen für alle schulischen Beschäftigten gelten: 
    • Wir wahren die die professionelle Distanz, indem wir Berührungen möglichst vermeiden und uns im Zweifelsfall das Einverständnis einholen.
    • Wir fragen S*S ggf., wie sie genannt werden möchten (z.B. bei Kurzformen der Namen) und verzichten möglichst auf Kosenamen.
    • Wir kommentieren die Körper Anderer nicht. Bereitet uns das Äußere von S*S Sorgen, werden wir uns ggf.: im multiprofessionellen Team beraten; uns um ein geeignetes Gesprächssetting bemühen und uns in erster Linie über das psychische Wohlbefinden erkundigen.
    • Immer prüfen wir die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen. Insbesondere bei einer Strafe, die den Ausschluss aus der Gruppe mit sich zieht, reflektieren wir die Gratwanderung zwischen einer nachhaltigen Beziehungsarbeit und dem Schutz der Gruppe.
    • Bei 1:1 Gesprächen achten wir besonders darauf, S*S nicht zu überwältigen. Wir beugen dem vor, indem wir Einzelgespräche an öffentlichen Orten führen oder andere miteinbeziehen.
    • Wir nutzen für den außerschulischen Kontakt zu den S*S itslearning.
    • Lässt sich die professionelle Distanz in besonderen Settings, wie zB auf Fahrten, nicht immer wahren, treffen wir Vorkehrungen und sorgen für eine transparente Kommunikation.
    • Wir bemühen uns um eine offene Gesprächskultur im Kollegium, in der konstruktive Kritikäußerungen möglich sind.
    • Wir unterscheiden zwischen einer pädagogisch wertvollen Nahbarkeit und einer möglichen Überwältigung von S*S durch private Einblicke.
    • Absichtliches Beschämen von S*S (zB durch Strafen, die einen vorführenden Charakter haben) sind inakzeptabel.
  • Gleichzeitig üben wir uns in Fehlerfreundlichkeit und Wohlwollen. Unser Ziel ist es, sowohl für uns als gesamte Schulgemeinschaft eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich alle so sicher fühlen, dass sie ihre Wahrnehmungen kommunizieren können.
  •  Formulierungsvorschlag Einleitung entnommen von:https://www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/fileadmin/Inhalte/PDF/Formulierungsvorschl%c3%a4ge/290716_Formulierungsvorschlaege_Verhaltenskodex_1_.pdf
  • Verhaltenskodex entstanden im Rahmen des Studientags des Kollegiums am 23.08.2023

Verhaltenskodex in einfacher Sprache (zur Diskussion)

  • Die Erwachsenen, die an der Heinz Brandt Schule arbeiten haben sich dazu verabredet:
    • Wir vermeiden, Schüler*innen zu berühren.
    • Wir wollen Schüler*innen bei ihrem Namen nennen.
    • Wir wollen nichts zu dem Aussehen von Schüler*innen sagen.
    • Wir wollen immer genau überlegen, ob und welche schulische Strafe Sinn macht. Wir versuchen, dass alle Schüler*innen Teil ihrer Gruppe sein können.
    • Wir wollen Gespräche am besten nicht alleine in geschlossenen Räumen führen.
    • Für Gespräche mit Schüler*innen, die nach der Schule stattfinden, benutzen wir Erwachsenen itslearning.
    • Wir Erwachsenen werden mit Schülerinnen darüber reden und Regeln finden, wenn wir uns zB auf Fahrten Schlaf- und Waschräume mit Schülerinnen teilen müssen.
    • Wir Erwachsenen wollen weiter lernen, uns gegenseitig auf Fehler hinzuweisen.
    • Wir Erwachsenen können manchmal aus unserem Privatleben erzählen, aber wir passen auf, dass wir Schüler*innen nicht überfordern.
    • Wir wollen Schüler*innen nicht so behandeln, dass sie sich schämen.

(Cyber-)Mobbing

  • [Cyber-] Mobbing Wenn das psychische Wohlbefinden Jugendlicher durch Andere beeinträchtigt wird, hat das vielfältige, auch unvermeidbare Auslöser. „Typische Risikofaktoren [für Depressionen im Jugendalter] sind anhaltende familiäre Probleme, Trennung der Eltern, schwere Erkrankungen oder Todesfälle in der Familie, schulische Über- oder Unterforderung und Versagen in der Schule, eine unerwünschte Schwangerschaft, sexueller Missbrauch und körperliche Misshandlung, sowie Alkohol- und Drogenmissbrauch – und Mobbingerfahrungen“.(https://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/kinder-jugendpsychiatrie-psychosomatik-und-psychotherapie/stoerungen-erkrankungen/depression/ursachen/?utm_source=chatgpt.com ) Als Schulgemeinschaft nehmen wir unseren Schutzauftrag ernst, indem wir versuchen, sich anbahnende Mobbingstrukturen frühzeitig zu erkennen und zu intervenieren. Wir arbeiten multiprofessionell und nachhaltig. Wir vergegenwärtigen uns, welche Faktoren Mobbing von anderen, beleidigenden Auseinandersetzungen unterscheiden und unterrichten auch die SS dazu. Wir sensibilisieren dafür, dass insbesondere von den übergriffigen Jugendlichen, das Einbeziehen von Dritten als Verrat propagiert wird und arbeiten gegen dieses Problem an.„Wer (Cyber-) Mobbing meldet, ist kein Snitch, sondern beweist Zivilcourage“* 

Infobrief SiBUZ- 20.03.2024

  • •das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer !über einen längeren Zeitraum hinweg! •Opfer und Täter*innen kennen einander aber meist aus dem „realen“ persönlichen Umfeld, wie z. B. der Schule
  • Besonderheiten von CYBERmobbing:
  • Eingriff rund um die Uhr in das Privatleben
  • Das Publikum ist unüberschaubar groß
  • Inhalte verbreiten sich extrem schnell 
  • Bullies können anonym agieren
  • Betroffenheit des Opfers wird nicht unmittelbar wahrgenommen

Sexualisierte Gewalt und Missbrauch

  • Sexualisierte Gewalt und Missbrauch Bei Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt oder gar Missbrauch an Jugendlichen, arbeiten wir wie in anderen Fällen von Kindeswohlgefährdung nicht im Alleingang, sondern im multiprofessionellen Team.Präventiv beschäftigen wir uns als Kollegium mit Begriffsabgrenzungen und vergegenwärtigen uns, was den Schutzauftrag schulischer Pädagoginnen umfasst – und was nicht (bspw. ermittelnde Tätigkeiten).Als Kollegium sind wir uns bewusst, dass im Jugendalter die peer to peer Gewalt extrem zunimmt und behalten dieses im Fokus.Wir finden untenstehend aktuelle Fachstellen, die sowohl die Jugendlichen, als auch uns beratend unterstützen können.
    Hinweis zur Sensibilisierung im Sprachgebrauch:"In Deutschland wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ oder „Kindesmissbrauch“ in der breiten Öffentlichkeit, in den Medien, in der Politik und im Strafgesetzbuch verwendet. Die Begriffe „sexuelle Gewalt“ oder „sexualisierte Gewalt" gegen Kinder und Jugendliche werden häufiger in Fachpraxis und Wissenschaft genutzt. Diese Formulierungen machen die Schwere der Taten deutlich und stellen heraus, dass es sich dabei um Gewalt handelt, die mit sexuellen Mitteln ausgeübt wird. Sie sind niemals eine sexuelle Erfahrung, sondern immer Gewalt.Vielfach wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ als unpassend kritisiert, weil Missbrauch immer auch einen legitimen Gebrauch voraussetzen würde, was aber bei Sexualität gegenüber Kindern grundsätzlich ausgeschlossen ist. Gegen diese Kritik spricht, dass gerade der Missbrauch des Vertrauens von betroffenen Kindern oder Jugendlichen das Wesen dieser Taten ausmacht, er in der Bevölkerung sehr verbreitet ist und auch im Strafrecht nach wie vor gebraucht wird.Außerdem wird bei den Begriffen „sexuelle Gewalt” oder „sexualisierter Gewalt” im Gegensatz zum Begriff „Missbrauch“ weniger deutlich, dass es sich auch dann um sexuelle Gewalt handeln kann, wenn dabei keine körperliche Gewalt zum Einsatz kommt."*https://beauftragte-missbrauch.de/themen/definition/definition-von-kindesmissbrauch

1. Sexualisierte Gewalt und Missbrauch

Fachportal für Schutzkonzepte

https://www.youtube.com/watch?time_continue=12&v=9_UwMfNIyPg&embeds_euri=https%3A%2F%2Fzartbitter-shop.de%2F&source_ve_path=MTM5MTE3LDI4NjY2&feature=emb_logo

Leitfaden zur Prävention

2. Sexualisierte Gewalt unter peers

kein Inhalt

Gefahren durch digitale Medien

  • Gefahren durch digitale Medien Medienkompetenz umfasst auch die Kenntnis über Gefahren des Internets, über die präventiv aufzuklären ist. Wir unterstützen die Erziehungsberechtigten, indem wir unsere Schüler*innen über Themen wie Kontaktrisiken (Catfishing, Cybergrooming, Sextortion) und den Umgang mit überfordernden Praktiken und Inhalten aufklären (bspw. wie verhalte ich mich in Chaträumen; wie reagiere ich bei Regelverstößen; wie reagiere ich bei Kettenbriefen oder ähnlichen Aufforderungsformaten; wie reagiere auf unfreiwillig zugesendetes, gewaltvolles Material).

Kontaktrisiken im Internet: Catfishing, Cybergrooming, Sextortion

Kettenbriefe

Weiterleiten von Kindesmissbrauchs-Darstellungen*

Drogenmissbrauch

  • Drogenmissbrauch Als Schulgemeinschaft beauftragen wir eine Person mit der Aufgabe, eine nachhaltige Aufklärung zum Konsum von Drogen und zur Suchtprävention der Schüler*innen zu ermöglichen. Wir etablieren über die Jahrgänge hinweg ein wiederkehrendes, altersangemessenes Präventionsangebot und beraten uns bei Verdachtsfällen im multiprofessionellen Team.

Berliner Suchtberatung

Onlineberatung

Suizidalität und SVV

  • Suizidalität und Selbstverletzendes Verhalten Erfahrungsgemäß ist eines der Kindeswohl gefährdenden, verhältnismäßig häufigen Verhaltensweisen von Schüler*innen im Jugendalter die Äußerung von suizidalen Gedanken, sowie selbstverletzendes Verhalten. Beide Phänomene hängen statistisch gesehen bei etwa einem Drittel der Jugendlichen zusammen („Bei 35% der Betroffenen von SVV liegt Suizidalität vor“). Auch die übrigen Fälle von SVV bagatellisieren wir als Schulgemeinschaft nicht und nehmen sie als zu entschlüsselnden Hilferuf wahr, dem wir multiprofessionell und u.U. unter Einbezug der Erziehungsverantwortlichen begegnen. Letzteres soll auch dem Vorkommnis entgegenwirken, dass SVV einen Nachahmer-Effekt auslösen kann.

Umgang bei selbstverletztenden Verhalten und Kontakte

Gespräche führen zur Einschätzung von suizidaler Gefährdung

Macht und Machtmissbrauch

  • Macht und Machtmissbrauch Als Pädagoginnen verstehen wir es als Basis unserer Professionalität, uns zu reflektieren – auch hinsichtlich der Machtasymmetrie zwischen dem Personal und den Schülerinnen.Dazu vergegenwärtigen wir uns, wie wir unsere Macht verantwortungsbewusst und pädagogisch sinnvoll anwenden können. Gleichzeitig überlegen wir uns als Schulgemeinschaft, wie ein Verhaltenskodex ausformuliert werden kann, mit dem sich die Pädagog*innen identifizieren können, ob und welcher Fortbildungsbedarf besteht und wie wir mit Grenzverletzungen umgehen möchten.

Macht/Machtmissbrauch

Macht und Machtmittel in der Schule

Abschied, Tod und Trauerbegleitung

  • Abschied, Tod und Trauerbegleitung
    Wie wir in der Einleitung zum ersten Baustein "(Cyber-)Mobbing" erläutert haben, erhöhen schwierige Trennungssituationen, Erkrankungen und Todesfälle in der Familie für Jugendliche das Risiko, psychische Belastungen zu erleiden, die sich aus das Sozial- und Lernverhalten auswirken können.
    Wir Pädagoginnen profitieren auch in diesen biographischen Ausnahmesituationen von unseren unterschiedlichen Professionen und können unseren Schülerinnen ggf. Beratungsangebote bieten.
    In einem Brief an Menoikeus schreibt Epikur vor circa 2300 Jahren, dass der Tod uns Lebende nichts anginge, „denn solange wir existieren, ist der Tod nicht da, und wenn der Tod da ist, existieren wir nicht mehr“ (Die Philosophie der Stoa: 2014). 
    Doch jeder Mensch, der bereits eine Verlusterfahrung erleiden musste, weiß, dass gerade der Tod besonders für die lebenden Hinterbliebenen eine bedeutsame Rolle spielt, da sie diejenigen sind, die ihn angesehen haben, die Folgen aushalten sollen und lernen müssen, mit dem Verlust und der damit entstandenen Trauer umzugehen. Der Tod eines geliebten Menschen ist ein dramatisches, folgenschweres Ereignis und Erlebnis. Für alle Hinterbliebenen bedeutet dies, sich mit intensiven Gefühlen, neuen Anforderungen und Rollen auseinanderzusetzen. Er ist nicht nur für den Einzelnen schmerzhaft, meist trauert das ganze nahestehende Umfeld. Besonders Jugendliche begreifen sehr wohl nahezu identisch wie Erwachsene, was Tod und Sterben bedeutet und sind somit ebenso betroffen. Häufig fühlen sie sich innerhalb ihres sozialen Umfelds oder der Familie sehr allein mit ihren Sorgen, Fragen und Unsicherheiten. 
    Hier ist die Schule und explizit die Schulsozialarbeit präventiv aber auch bei Akutfällen eine Unterstützung in der Trauerbegleitung, denn Jugendliche brauchen adäquate Vorbilder und bei eigener Betroffenheit auch gute Begleiter. Die Schulsozialarbeiterinnen sind demnach auch innerhalb des Prozesses der Trauer jederzeit Ansprechpartnerinnen und Brückenbauerinnen auch wenn sie nicht über eine Aus- oder Weiterbildung zur Trauerbegleiterin verfügen. 

Kinderschutz und Diversität

  • Kinderschutz und Diversität
    In der Arbeit mit einer diversen Schülerinnenschaft sind wir uns als zuständige Pädagoginnen darüber bewusst, dass individuelle, soziale und strukturelle Unterschiede auch mit einem unterschiedlichen Risiko für Kindeswohlgefährdungen einhergehen. Ohne zu stigmatisieren, versuchen wir alle Jugendlichen gleichermaßen vor Diskriminierung zu schützen und die Dimensionen der Diversität bei Risikoanalysen mitzudenken. Das umfasst Kernfelder wie
    • ethnischer Hintergrund/ Migrations- und Fluchtgeschichte
    • Geschlecht und Identität
    • sexuelle Orientierung
    • Alter
    • körperliche und geistige Fähigkeiten
    • Religion und Weltanschauung
    • soziale Herkunft
  • und deren mögliche Verschränkungen (Intersektionalität).

  • "Alle deutschsprachigen Studien (siehe Übersicht weiter unten) weisen darauf hin, dass Kinder und Ju-gendliche mit Beeinträchtigungen ein höheres Risiko haben sexualisierte Gewalt zu erfahren als Kinderund Jugendliche ohne Beeinträchtigung.Eine Studie weist weiterhin darauf hin, dass insbesondere für Kinder und Jugendliche mit einer Seh-,Hör-, oder Schwerstkörper/Mehrfachbehinderung ein noch einmal deutlich höheres Risiko bestehtOpfer sexualisierter Gewalt zu werden (Schröttle et al., 2013, S. 348)."

Umgang mit Schwangerschaft minderjähriger Schülerinnen

  • Infos folgen

Hilfe- und Beschwerdestruktur

  • An dieser Spalte wird aktuell gearbeitet!

Melde- und Beratungswege

  • Zusätzlich AG Antidiskriminierung & Diversity
  • Ansprechpartner*innen SJ 2024/25:
  • Jahrgang 7: M. Hagemann-Küpper & J. Seidler
  • Jahrgang 8: B. Scheer & J. Ciré
  • Jahrgang 9: C. Faber & A. Faber
  • Jahrgang 10: T. Remus

Schüler*innenfeedback als Rückmeldeinstrument

  • Seit dem Schuljahr 2024/25 haben sich die Lehrenden der ISS Heinz Brandt Schule dazu verpflichtet, sich pro Halbjahr ein ausgiebiges Feedback der Schüler*innen ihrer Lerngruppen einzuholen. Genutzt werden dafür standardisierte Indikatoren und das Umfragetool von itslearning. Die Umfrage erfolgt anonymisiert.

  • Plakat_ohne_Fotos_24/25

  • Plakat_mit_Fotos_SJ 24/25
  •  

Ergebnisse Umfrage Präsenztag

Weiterentwicklungsbedarf/ Fobi Bedarf (aus den Ergebnissen Pärsenztag)

Wünsche

Kontakte

SIBUZ Pankow (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum)

  • Tino- Schwierzina- Straße 32-33, 13089 Berlin
    030 90249 1100
    03sibuz@senbjf.berlin.deOffene Sprechstunde jeden Donnerstag von 15 - 18 Uhr 

Beratungsstellen

  • Wildwasser Mädchenberatungsstelle
    Tel. 030 282 4427
    Montag, Dienstag, Freitag 10 – 14Uhr
    Mittwoch 14 – 16 Uhr und Donnerstag 14 – 18 Uhr
    Anlaufstelle ab 18 Uhr in der Mindener Str. 14
    105589 Berlin
    Tel. 030 61 00 63
  • Lara
    Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen*
    Tel. 030 216 8888
    Montag – Freitag, 9 – 18 Uhr
  • Kind im Zentrum
    Hilfen bei sexuellem Missbrauch für Kinder, Jugendliche und ihre Familien
    Tel. 030 282 80 77
    Montag – Donnerstag, 10 – 13 Uhr, 15 – 17 Uhr
    **
    Neuhland - Beratungsstelle
    **Beratungsstelle bei Aussichtslosigkeit und Suizidgefahr
    Tel. 030 873 01 11
    Montag - Freitag von 9- 18 Uhr
  • Berliner JungsLeinestr. 49, 12049 Berlin030 236 33 983info@jungs.berlin
  • **Strohhalm e.V.
    **Fachstelle für Prävention von sexualisierter Gewalt an Mädchen, Jungen und Kindern
    Luckauer Str. 2, 10969 Berlin
    030 614 18 29
    info@strohhalm-ev.de
    Telefonische Sprechzeiten
    Di. - Do. 10 - 14 Uhr, Fr. - 10 - 12 Uhr
  • PAPATYA
    Schutz und Beratung bei familiärer Gewalt, Zwangsverheiratung und VerschleppungPAPATYA- Jugendnotdienst
    030 610062
    Mindener Str. 14, 10589 Berlintelefonische Beratung täglich von 9 – 21 Uhr
    Hinterlasse dafür eine Telefonnummer und deinen Namen und bitte um Rückruf von Papatya.
    beratung@papatya.org

HOTLINE- Kinderschutz

  • Berliner HOTLINE KINDERSCHUTZ – rund um die Uhr
    Tel.: 030 610066
    Arabisch (montags)
    Türkisch (mittwochs)
    Russisch (freitags)
  • Berliner Notdienst Kinderschutz– Beratung und Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen zu jeder Zeit
    Kindernotdienst 030 610061
    Jugendnotdienst 030 610062
    Mädchennotdienst 030 610063
    Kontakt- und Beratungsstelle (KuB), Sleep In 030 61006800
  • Kinderschutz-Hotline Pankow
    Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
    030 90295 5555030 90295 7809

weiterführendes Material

Infos und Material der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Außenstelle Pankow

Handlungs- und Interventionsplan

Schritt 1

Schritt 2

Schritt 3

Schritt 4

Schritt 5

Schritt 6 + 7

SBT- schulisches Beratungsteam

  • Die große Chance unseres schulischen Beratungsteams ist die Bündelung von Ressourcen der Schule, da sich zu individuellen Fallbesprechungen die Schulleiterinnen, LuL, Schulsozialarbeiterinnen und die Schulpsychologin sechsmal jährlich treffen, um Hilfsmaßnahmen sowie Förderungen für einzelne SuS zu besprechen und zu entwickeln. 
  • Unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung wird ggf. anonymisiert beraten- sowie können gemeinsam Unterstützungsangebote gefunden und aufeinander abgestimmt, Verantwortlichkeiten festgelegt und Entwicklungsbedarfe identifiziert werden.
  • Zur besseren Vorbereitung wird im Vorfeld der Fallbesprechungsbogen ausgefüllt und dient hier als Arbeitsgrundlage. 

Präventionsangebot für Schüler*innen

Schlussfolgerungen: Wie kann das Präventionsangebot verbessert werden? Hinsichtlich welcher Themenfelder?