🏫 Staatliche Aufsicht, Religionsunterricht und Privatschulen im Schulwesen (Art. 7 GG)
  • Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
  • Dieser Artikel regelt, wie Schulen in Deutschland funktionieren sollen:
    • Der Staat kontrolliert die Schulen: Er sorgt dafür, dass jede Schule gute Qualität bietet und alle Kinder gut lernen können.
    • Religionsunterricht: Eltern dürfen bestimmen, ob ihre Kinder am Religionsunterricht teilnehmen. Religionsunterricht gibt es an öffentlichen Schulen als normales Fach, aber niemand wird gezwungen, daran teilzunehmen oder zu unterrichten.
    • Privatschulen sind erlaubt: Es dürfen auch private Schulen gegründet werden, aber sie müssen genauso gut sein wie öffentliche Schulen und bestimmte Regeln einhalten.
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  • Beispiele im Alltag:
    • In einer Grundschule schaut das Schulamt regelmäßig nach, ob alle Lehrer gut arbeiten und die Schüler genug lernen.
    • Eine Schülerin möchte nicht am katholischen Religionsunterricht teilnehmen. Ihre Eltern entscheiden, dass sie lieber Ethik statt Religion hat.
    • Eine Gruppe von Eltern gründet eine neue Privatschule. Die Schule braucht aber erst eine staatliche Erlaubnis und die Lehrer müssen qualifiziert sein.
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