🏫 Staatliche Aufsicht, Religionsunterricht und Privatschulen im Schulwesen (Art. 7 GG)
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Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
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Dieser Artikel regelt, wie Schulen in Deutschland funktionieren sollen:
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- Der Staat kontrolliert die Schulen: Er sorgt dafür, dass jede Schule gute Qualität bietet und alle Kinder gut lernen können.
- Religionsunterricht: Eltern dürfen bestimmen, ob ihre Kinder am Religionsunterricht teilnehmen. Religionsunterricht gibt es an öffentlichen Schulen als normales Fach, aber niemand wird gezwungen, daran teilzunehmen oder zu unterrichten.
- Privatschulen sind erlaubt: Es dürfen auch private Schulen gegründet werden, aber sie müssen genauso gut sein wie öffentliche Schulen und bestimmte Regeln einhalten.
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Beispiele im Alltag:
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- In einer Grundschule schaut das Schulamt regelmäßig nach, ob alle Lehrer gut arbeiten und die Schüler genug lernen.
- Eine Schülerin möchte nicht am katholischen Religionsunterricht teilnehmen. Ihre Eltern entscheiden, dass sie lieber Ethik statt Religion hat.
- Eine Gruppe von Eltern gründet eine neue Privatschule. Die Schule braucht aber erst eine staatliche Erlaubnis und die Lehrer müssen qualifiziert sein.
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