Grundrechte im Grundgesetz
Edumaps Wissen📑 Inhaltsübersicht
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- 🗣️ Menschenwürde (Art. 1 GG)
- 🗽 Freiheitsrechte (Art. 2 GG)
- 🧑🤝🧑 Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG)
- 🕊️ Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG)
- 📰 Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG)
- 👨👩👧👦 Schutz und Rechte von Ehe, Familie und Kindern (Art. 6 GG)
- 🏫 Staatliche Aufsicht, Religionsunterricht und Privatschulen im Schulwesen (Art. 7 GG)
- 🚶♂️ Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)
- 📣 Recht auf Vereinigungsfreiheit und Schutz von Arbeitskämpfen (Art. 9 GG)
- ✉️ Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG)
🗣️ Menschenwürde (Art. 1 GG)
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Artikel 1 GG sagt:
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Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
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Die Menschenwürde steht im Mittelpunkt des Grundgesetzes und sie gilt als unantastbar.
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Das bedeutet, jeder Mensch muss respektiert und geschützt werden, unabhängig von Herkunft, Aussehen, Religion oder anderen Merkmalen.
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Der Staat ist verpflichtet, die Würde aller Menschen zu achten und zu schützen.
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Beispiele im Alltag:
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- Niemand darf erniedrigt oder gefoltert werden.
- Menschen mit Behinderung müssen barrierefreien Zugang zu öffentlichen Gebäuden erhalten, damit ihre Würde gewahrt bleibt und sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
- Kinder müssen vor Gewalt und Ausbeutung geschützt werden, damit ihre Persönlichkeitsrechte respektiert werden.
- Ältere Menschen haben ein Recht auf würdevollen Umgang, z.B. in Pflegeeinrichtungen, unabhängig von ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung.
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⚙ menschenwurde
🗽 Freiheitsrechte (Art. 2 GG)
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Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
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Einfach gesagt: Jeder Mensch darf so leben und sein, wie er möchte. Aber dabei darf er niemandem wehtun oder die Regeln für ein gutes Zusammenleben brechen. Dazu gehört zum Beispiel, dass man keinen anderen körperlich verletzen darf und jeder frei ist, sich zu bewegen und zu entscheiden.
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Bedeutung:
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Jeder kann entscheiden, wie er leben möchte, welche Arbeit er macht oder welchen Hobbys er nachgeht.
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Beispiel im Alltag:
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- Du kannst dich bewegen, wo du willst, ohne dass der Staat dich daran hindert. Z. B. darfst du in deiner Freizeit ins Kino gehen oder Freunde besuchen, solange du niemandem schadest.
- Du darfst selbst entscheiden, welche Kleidung du tragen möchtest, egal ob bunt, schlicht oder auffällig, solange du damit niemanden beleidigst oder die Ordnung störst.
- Du kannst deine Meinung frei äußern, etwa in einem Gespräch oder auf Social Media, solange du dabei die Rechte anderer respektierst und niemanden beleidigst.
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⚙ freiheitsrechte
🧑🤝🧑 Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG)
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Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
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Das heißt, kein Mensch darf wegen seines Geschlechts (also ob Mann oder Frau), seiner Abstammung, seiner Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
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Beispiel im Alltag:
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- Männer und Frauen müssen bei gleicher Qualifikation die gleichen Chancen auf eine Stelle haben.
- Menschen mit unterschiedlicher Herkunft dürfen in einer Wohnungssuche nicht benachteiligt werden.
- Kinder verschiedener Religionszugehörigkeiten haben das Recht, dieselbe Schule besuchen zu dürfen.
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⚙ gleichheit
🕊️ Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG)
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Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
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Das Grundgesetz schützt die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Jeder darf seine Religion frei wählen, ausüben und auch wechseln.
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Beispiel im Alltag:
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- Schüler dürfen religiöse Symbole tragen oder an religiösen Festen teilnehmen. Niemand darf gezwungen werden, an gottesdienstlichen Handlungen teilzunehmen.
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- Beschäftigte können während der Arbeitspausen Gebetszeiten einhalten, sofern der Arbeitsablauf nicht gestört wird.
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- In öffentlichen Schulen ist der Religionsunterricht freiwillig, alternativ kann Ethikunterricht gewählt werden.
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⚙ glauben
📰 Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG)
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Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
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Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dies umfasst auch Presse- und Informationsfreiheit. Es gibt jedoch Grenzen, zum Beispiel beim Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre.
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Beispiel im Alltag:
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- Du kannst einen Leserbrief an die Zeitung schreiben oder in sozialen Medien deine Meinung zu politischen Themen äußern.
- Du darfst auf einer Demonstration ein Plakat mit deiner Meinung hochhalten.
- Du kannst einen Blogartikel verfassen, in dem du deine Ansichten zu aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen teilst.
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⚙ meinung
👨👩👧👦 Schutz und Rechte von Ehe, Familie und Kindern (Art. 6 GG)
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Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
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Dieser Artikel besagt, dass Familien für den Staat sehr wichtig sind und besonders geschützt werden.
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Eltern dürfen ihre Kinder erziehen, das ist ihr Recht und ihre Aufgabe. Der Staat passt aber darauf auf, dass es den Kindern gut geht. Nur wenn die Eltern sich nicht um die Kinder kümmern können oder es ihnen schlecht geht, kann der Staat eingreifen und die Kinder von ihren Eltern trennen – aber nur, wenn es ein Gesetz dazu gibt.
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Mütter bekommen Hilfe vom Staat. Und Kinder haben die gleichen Rechte, egal ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht.
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Beispiel im Alltag:
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- Wenn Eltern in einer schwierigen Lage sind, können sie staatliche Unterstützung beantragen, z.B. Elterngeld oder Kindergeld.
- Wenn Kinder in Gefahr sind, kann das Jugendamt eingreifen und helfen.
- Kinder, deren Eltern nicht verheiratet sind, bekommen die gleichen Rechte wie andere Kinder.
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⚙ schutz
🏫 Staatliche Aufsicht, Religionsunterricht und Privatschulen im Schulwesen (Art. 7 GG)
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Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
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Dieser Artikel regelt, wie Schulen in Deutschland funktionieren sollen:
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- Der Staat kontrolliert die Schulen: Er sorgt dafür, dass jede Schule gute Qualität bietet und alle Kinder gut lernen können.
- Religionsunterricht: Eltern dürfen bestimmen, ob ihre Kinder am Religionsunterricht teilnehmen. Religionsunterricht gibt es an öffentlichen Schulen als normales Fach, aber niemand wird gezwungen, daran teilzunehmen oder zu unterrichten.
- Privatschulen sind erlaubt: Es dürfen auch private Schulen gegründet werden, aber sie müssen genauso gut sein wie öffentliche Schulen und bestimmte Regeln einhalten.
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Beispiele im Alltag:
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- In einer Grundschule schaut das Schulamt regelmäßig nach, ob alle Lehrer gut arbeiten und die Schüler genug lernen.
- Eine Schülerin möchte nicht am katholischen Religionsunterricht teilnehmen. Ihre Eltern entscheiden, dass sie lieber Ethik statt Religion hat.
- Eine Gruppe von Eltern gründet eine neue Privatschule. Die Schule braucht aber erst eine staatliche Erlaubnis und die Lehrer müssen qualifiziert sein.
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⚙ schulwesen
🚶♂️ Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)
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Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
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Dieses Recht ist besonders wichtig für demokratische Beteiligung, Proteste und Demonstrationen. Einschränkungen sind nur bei Verstößen gegen bestimmte Gesetze möglich.
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Beispiel im Alltag:
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- Teilnahme an einem Protest gegen ein Bauprojekt ist durch Art. 8 GG geschützt.
- Besuch eines Mahnmals zusammen mit anderen Personen, um ein Zeichen gegen Krieg zu setzen.
- Organisation einer friedlichen Kundgebung zur Unterstützung von Gleichberechtigung und Frauen.
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⚙ versammlung
📣 Recht auf Vereinigungsfreiheit und Schutz von Arbeitskämpfen (Art. 9 GG)
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Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
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Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht, einen Verein zu gründen oder dabei mitzumachen. Egal, ob Sport, Musik, politisch oder gegen den Klimawandel – Hauptsache, es ist erlaubt und für ein gemeinsames Ziel.
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Das heißt: Wenn du oder deine Freunde zum Beispiel einen Fußballverein oder eine Band gründen wollt, dürft ihr das. Niemand darf euch das verbieten, solange ihr euch an die Gesetze haltet.
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Beispiele im Alltag:
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- Schüler gründen einen Schülersanitätsdienst als Verein an ihrer Schule.
- Eine Gruppe Jugendlicher gründet einen Tierschutzverein, um Tieren in der Stadt zu helfen.
- Erwachsene schließen sich zusammen, um einen Karnevalsverein zu bilden und Feste zu organisieren.
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⚙ vereinigung
✉️ Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG)
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Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
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Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis garantiert, dass Kommunikation vor staatlichem Zugriff geschützt ist.
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Briefe und Nachrichten dürfen nicht einfach von Behörden geöffnet oder mitgelesen werden.
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Beispiel im Alltag:
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- Deine E-Mails, SMS oder Briefe dürfen ohne Gerichtsbeschluss nicht von Dritten gelesen werden.
- Pakete, die du bestellst, dürfen von der Post nicht geöffnet werden, bevor sie bei dir ankommen.
- Telefongespräche dürfen nur abgehört werden, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt.
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⚙ geheimnis