Geräte
Leasing und Bestellung auf die eigene Firma
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... sind nicht förderfähig! Die Förderrichtlinie zur „Digitalen Schule der Zukunft“ sieht eine Förderung grundsätzlich nur bei Beschaffung der mobilen Endgeräte im Namen, auf Rechnung und zum Eigentum der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler vor.
Bei Leasingverträgen wird nicht das Eigentum an den Geräten erworben. Bei (umsatzsteuerfreiem) Bezug als Gewerbetreibende liegt der Bezug zu den Erziehungsberechtigten nicht hinreichend nahe, auch wenn die Zahlung vom privaten Konto erfolgt ist.
Wenn jedoch Ihre Firma ein Neugerät an einen weiteren Erziehungsberechtigten weiterverkauft und dafür eine Rechnung ausstellt, sind die Förderbedingungen erfüllt.