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FAQs zur 1:1 Ausstattung am Gymnasium Unterföhring

Brandt Katrin

Überblick

Die Zukunft

  • Digitale Medien und Werkzeuge eröffnen vielfältige Möglichkeiten zur Information, Kommunikation und kreativen Arbeit.
    Analoge und digitale Medien greifen ineinander und ermöglichen einen abwechslungsreichen und zeitgemäßen Unterricht. Wir haben uns am UFG ab dem Schuljahr 2025/26 für die 1:1 Ausstattung mit digitalen Endgeräten ab Jahrgangsstufe 8 entschieden. Zur finanziellen Entlastung der Erziehungsberechtigten nehmen wir fortlaufend an der „Digitalen Schule der Zukunft" teil.

Ziele des Projekts

  • Ein Ziel des Projekts ist das Schaffen eines didaktischen Mehrwerts im Vergleich zu anderen Medien und Strategien. Zudem wird den Schülerinnen und Schülern Medienkompetenz als Schlüsselqualifikation vermittelt. Wir möchten den Unterricht an unserer Schule sowie das schulische Lernen allgemein mithilfe digitaler Medien und über digitale Medien weiterentwickeln - auch in Zusammenarbeit mit den Elternhäusern. Ein zentraler Bestandteil der 1:1 Ausstattung ist dabei das Lernen mit mobilen Endgeräten (iPads) – im Klassenzimmer, in der Schule sowie zuhause.

Unser Gerät: Das iPad

  • Durch eine einheitliche Ausstattung können Geräte optimal genutzt und Reibungsverluste vermindert werden. Nach intensiver Prüfung aller Optionen sind wir zu dem Schluss gelangt, dass iPads dafür die besten Voraussetzungen in Bezug auf Leistung, Kosten, Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, verfügbare Apps, zentrale Verwaltung, Akkulaufzeit und Verfügbarkeit bieten.

Ansprechpartner

  • Wenn Sie Fragen haben, können Sie gerne der entsprechenden Lehrkraft eine E-Mail mit ihrem Anliegen senden:
    • Fragen zur Bestellung der Geräte, zur staatlichen Förderung und zur Antragstellung: Konstantin Wiedorn
    • Technische Fragen: Pascal Rausch
    • Medienpädagogische Fragen und Fragen zur Nutzung der iPads im Unterricht: Anne Hoi-Sušak

Weitere Infos zu DSdZ

Geräte

Ausstattung

  • Folgende Ausstattung wird am UFG vorausgesetzt:
    • Apple iPad (mögliche Modelle siehe Elternbrief)
    • guter Stift (z.B. Apple Pencil, Logitech Crayon)
    • Schutzhülle mit Tastatur
  • Wir empfehlen darüber hinaus:
    • Geräteversicherung (bei Beschädigung oder Diebstahl etc.)
  • Optional:
    • Weiteres Zubehör (z.B. „paperlike“-Folien) kann individuell sinnvoll sein, wird aber nicht grundsätzlich für die Schule benötigt.

Speicherplatz

  • Für die Schule ist ein iPad mit 128 GB völlig ausreichend, auch die mäßige private Nutzung (z.B. für Internet und Streaming) ist mit dieser Speichergröße problemlos möglich. Für eine intensive private Nutzung (z.B. umfangreiche Spiele, Installation vieler Apps, Videoschnitt, umfangreiche Fotografie/Bildbearbeitung, Download von Filmen/Serien auf das Gerät) kann es sinnvoll sein, das Gerät mit dem größeren Speicher zu wählen.

Bereits vorhandene Geräte

  • ... sind für den schulischen Einsatz geeignet, sofern das Gerät die Mindestanforderungen erfüllt und einen intakten Akku mit 6h Laufzeit besitzt. Eine Förderung ist jedoch nicht möglich! Eine Einbindung in die schulische Geräteverwaltung ist nachträglich möglich und zwingend erforderlich.

Refurbished Geräte

  • ... sind förderfähig, wenn sie den Mindestanforderungen entsprechen, aber
    • nur von einem gewerblichen Händler
    • mit einer Garantie von mindestens einem Jahr
  • Wichtig: Die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr ist nicht ausreichend!

Leasing und Bestellung auf die eigene Firma

  • ... sind nicht förderfähig! Die Förderrichtlinie zur „Digitalen Schule der Zukunft“ sieht eine Förderung grundsätzlich nur bei Beschaffung der mobilen Endgeräte im Namen, auf Rechnung und zum Eigentum der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler vor.
    Bei Leasingverträgen wird nicht das Eigentum an den Geräten erworben. Bei (umsatzsteuerfreiem) Bezug als Gewerbetreibende liegt der Bezug zu den Erziehungsberechtigten nicht hinreichend nahe, auch wenn die Zahlung vom privaten Konto erfolgt ist.
    Wenn jedoch Ihre Firma ein Neugerät an einen weiteren Erziehungsberechtigten weiterverkauft und dafür eine Rechnung ausstellt, sind die Förderbedingungen erfüllt.

Bestellung und Förderantrag

Finanzierung der Endgeräte

  • Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich durch die Erziehungsberechtigten. Aufgrund der Teilnahme am Projekt „Digitale Schule der Zukunft“ haben Sie unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine Förderung von 350 €.

Fristen: Bitte beachten!

  • Wichtige Informationen zu Fristen, Gerätebestellung, Finanzierung und zu dem Förderantrag finden Sie in dem Elternbrief aus dem Elternportal.

Erklärvideo und FAQs zur Antragstellung

  • Hier finden Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Förderantrags:

Link zum Antragsformular

Wann wird die Förderung ausgezahlt?

  • Aus organisatorischen Gründen prüfen wir die Förderanträge erst in den Monaten nach Fristende. Fällt es Ihnen aufgrund von finanziellen Engpässen schwer, diese Wartezeit zu überbrücken, können Sie sich an Herrn Wiedorn für eine vorgezogene Bearbeitung wenden.

Ist Ratenzahlung möglich?

  • Ihnen als Erziehungsberechtigten steht es frei, mit dem Händler ein Ratenzahlungsmodell zu vereinbaren. Es muss bei der Förderantragstellung jedoch mindestens der Betrag des Zuschusses gezahlt worden sein. Hier kann durch eine Sofortzahlung in Höhe dieses Betrags beim Gerätekauf oder durch eine Sonderzahlung vor dem Tag der Antragsstellung gewährleistet werden, dass der Förderhöchstbetrag beantragt werden kann.
    Viele Händler bedienen sich bei Ratenzahlungen eines Drittfinanzierers, der auf Kreditbasis für den Kunden den Kaufpreis in voller Höhe entrichtet (z.B. Ratenzahlung über Klarna und PayPal). Der Kunde zahlt dann die Raten an den Drittfinanzierer. Sofern eine Ratenzahlung mittels Drittfinanzierung vereinbart wurde, ist keine Mindestanzahlung erforderlich, da der Kaufpreis bereits vollständig beim Händler entrichtet wurde und der Käufer dem Finanzinstitut den entsprechenden Betrag schuldet. Die Förderung kann sofort in voller Höhe beantragt werden. Die Klarna-Ratenzahlung ist auch bei der Bestellvariante A der Firma Link Protect möglich.

Hinweise an Eltern bei finanziellen Engpässen

  • Falls für Sie die Finanzierung des iPads schwierig oder nicht sinnvoll ist, da Ihr Kind die Schule wechseln wird, beachten Sie bitte die folgenden Informationen zu Leihgeräten und Ratenzahlungen. Sollten Sie finanzielle Unterstützung benötigen, dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Frau Mruk (eb_mruk@gym-ufg.de) aus dem Elternbeirat. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus verfolgt im Rahmen des Projekts das Ziel, dass alle Schulen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Die Förderung der Beschaffung eines mobilen Endgeräts ist gleichwohl ein Angebot. Nehmen Erziehungsberechtigte das Angebot der staatlichen Förderung mit 350 € nicht an, stellen wir Ihrem Kind ein mobiles Endgerät aus dem Leihgerätepool der Schule zur Verfügung. Sollten Sie ein Leihgerät der Schule für Ihr Kind benötigen, dann wenden Sie sich bitte an Herrn Rausch. Die Leihgeräte unterscheiden sich nicht von den gekauften Schülergeräten, ermöglichen jedoch nicht die vollumfängliche private Nutzung. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt ein iPad für Ihr Kind erwerben wollen, kann unter Umständen keine Förderung mehr beantragt werden.

Schulverwaltung

Integration

  • Die Geräte werden für eine einheitliche Konfiguration und Pflege in das schuleigene MDM (Mobile Device Management) integriert sowie mit den nötigen Apps ausgestattet.

Ablauf der Integration

  • Die iPads müssen zum Einrichtungstermin (siehe Elternbrief) mitgebracht werden.
  • Bitte beachten Sie:
    • Es sollte vollständig geladen mitgebracht werden werden.
    • Es muss vom Apple Account getrennt, auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und ohne Sperre mitgebracht werden werden.

Wie entfernt man den vorherigen Apple Account?

    • Tippen Sie auf „Einstellungen“ > „[dein Name]“. Scrollen Sie nach unten und tippen Sie auf „Abmelden“. Geben Sie das Passwort für Ihren Apple Account ein und tippen Sie auf „Deaktivieren“.
    • Kehren Sie zu den Einstellungen zurück und tippen Sie auf „Allgemein“ > „[Gerät] übertragen/zurücksetzen“ > „Alle Inhalte & Einstellungen löschen“. Wenn Sie „Mein [Gerät] suchen“ aktiviert haben, müssen Sie möglicherweise Ihren Apple Account und Ihr Passwort eingeben.
    • Wenn Sie nach Ihrem Gerätecode oder Einschränkungscode gefragt werden, geben Sie ihn ein. Tippen Sie dann auf „[Gerät] löschen“.

Kauf des MDM

  • Die Lizenz des MDM muss einmalig über den Onlineshop der Firma Link Protect gekauft werden.
    Hier fällt eine einmalige Gebühr von 25€ an. Bei Geräten, die nicht über Link Protect gekauft wurden, zusätzlich 15€ Einrichtungsgebühr.

Nutzung der Geräte im Unterricht

  • Sobald sich die Schülerinnen und Schüler im schuleigenen WLAN befinden werden private Inhalte gesperrt.
  • Die App „Classroom" bieten den Lehrkräften die Möglichkeit das iPad während des Unterrichts weiter zu beschränken.
  • Zum Beispiel:
    • durch Sperren einzelner Apps
    • durch Sperren des gesamten Gerätes
    • Öffnen einer App erzwingen
  • Diese Einschränkungen sollen dazu dienen, die volle Aufmerksamkeit zu erhalten und mögliche Ablenkungen (z.B. durch soziale Medien) vorzubeugen.

Private Nutzung der Geräte

  • Außerhalb der Schulzeiten sind diese Beschränkungen nicht aktiv, das iPad befindet sich im privaten Profil.
    Sie als Eltern können entscheiden, wie die Geräte in der Freizeit genutzt werden. Über eine Software unseres EDV-Partners kann es Ihnen ermöglicht werden – sofern Sie dies wünschen – ebenfalls das Gerät Ihres Kindes im Funktionsumfang einzuschränken.

Datenschutz

  • Unsere Partner Firma LinkProtect verwaltet und administriert das MDM (Mobile Device Management) mithilfe der Software Jamf im Auftrag der Schule. Von der Schule werden nur Vorname, Nachname und Klasse übermittelt.
    Der Softwarehersteller Jamf School benutzt ein Rechenzentrum in Frankfurt a. M.. Alle Partner sichern die strikte Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere der DSGVO) zu.

Zugriff der Administratoren

  • Administratoren können
    • zeitbezogene Einschränkungen einrichten (so dass z.B. während der Schulzeit nur die von der Schule freigegebenen Apps verwendet werden können).
    • zentral gekaufte Apps auf alle Schülergeräte verteilen.
    • Einstellungen vornehmen (z.B. einen geänderten WLAN-Key an alle iPads „austeilen").
    • ein gestohlenes oder verlorenes Gerät in den Modus „Verloren“ setzen. (In diesem Fall erfolgt eine spezifische Anzeige auf dem Display des iPads und die ungefähr Position des iPads wird an den Administrator übermittelt.)

Verwendung im Unterricht

Tastatur oder Stift?

  • Es wird weiterhin vorrangig mit dem Stift auf dem iPad geschrieben (z.B. in GoodNotes). Für Texte, die nicht handschriftlich erstellt werden sollen, kann die Tastaturhülle zur Erleichterung des Schreibens verwendet werden.

Installation von Updates

  • Alle Updates, die angezeigt werden/zur Installation bereitstehen, können und sollten Sie zuhause installieren.

Arbeit im Unterricht

  • Wir gehen kleinschrittig vor und beschränken uns in der 9. Klasse auf wesentliche Funktionen
    • grundlegende Bedienung des iPads
    • digitale Heftführung
    • kommunizieren, Material erhalten und abgeben
    • digital Zusammenarbeiten
  • Im nächsten Schritt werden digitale Lernprodukte erstellt und der Fokus auf selbstgesteuerte Lerneinheiten gelegt.

Aufbewahrung in der Schule

  • Grundsätzlich werden die Klassenzimmer abgeschlossen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, das Gerät in der Pause in den Spind zu sperren oder in der Schultasche am Körper zu tragen.

Backup Erstellung

  • Nachdem die Geräte an die Jugendlichen ausgegeben wurden, findet einen gesamten Vormittag eine iPad-Schulung statt. Hier werden technische Hinweise, wie zum Beispiel Anleitungen zur Erstellung eines Backups, gegeben.

Apps

  • Das Gymnasium Unterföhring stellt alle im Unterricht zu verwendenden Apps zur Verfügung.

Mitschriften meines Kindes

  • Alle Mitschriften sind in der App „Goodnotes" in digitalen Heften zu finden. Dort sollte eine übersichtliche Ordnerstruktur vorliegen, durch die man sich leicht navigieren können sollte. Hierzu bekommen die Schülerinnen und Schüler eine entsprechende Einführung. Sie erfahren grundsätzlich mehr über die Arbeit mit dem Gerät auf unseren Elternabenden. Natürlich sollte ihr Kind Schreibmaterialien und Papier im Unterricht bereithalten.

Digitale Hefte aus vergangenen Schuljahren

  • Die Hefte der App GoodNotes werden lokal auf dem iPad und in der iCloud gespeichert. Zusätzlich kann auch manuell ein Backup erstellt werden, um die Hefte der vergangenen Schuljahre zu sichern.

Digitale Schulbücher

  • Die digitalen Schulbücher stehen ab der 10. Jahrgangsstufe in der jeweiligen App der Verlage auf dem iPad zur Verfügung und sollten hauptsächlich zuhause genutzt werden. Die Lernenden erhalten von uns zu Beginn des Schuljahres die entsprechenden Zugangscodes. Zusätzlich erhalten die Jugendlichen alle analogen Schulbücher für den Unterricht. Die Codes für die entsprechenden Produkte erhalten die Jugendlichen am Anfang des Schuljahres der 10. Jahrgangsstufe. Die analogen Schulbücher müssen, sofern mit der Lehrkraft nicht anders vereinbart, in den Unterricht mitgebracht werden.

Elternkontrolle mit Jamf-Parent

Jamf-Parent Video-Tutorial

  • Sie können das iPad ihres Kindes über die App „Jamf Parent" (auch für Android Geräte verfügbar) oder über die Apple-eigene Funktion „Bildschirmzeit" einschränken.
  • Ein Tutorial mit allen Funktionen von Jamf-Parent finden sie unter folgendem Link:

Jamf-Parent Anleitung

Jamf-Parent Schritt-für-Schritt Beispiel

Jamf-Parent App Appstore

Jamf-Parent App Google Play

Häufige Fragen

Muss ich mich als Erziehungsberechtigter mit dem Gerät auskennen?

  • Nein. Unsere Aufgabe ist es, den Jugendlichen den richtigen Umgang mit dem Gerät zu vermitteln. Die Lernenden erwerben zukunftsbezogene Kompetenzen, insbesondere in den Bereichen Kommunikation, kritisches Denken, Kollaboration und digitales Präsentieren.
    Zusätzlich bieten wir Elternabende mit technischen Hinweisen.

Das iPad wurde von mir zurückgesetzt. Was muss nun beachtet werden?

Unser Gerät/Zubehör ist defekt. An wen muss ich mich wenden?

  • Bitte wenden Sie sich grundsätzlich an den Händler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben. Sollte es sich um ein Softwareproblem handeln, wenden Sie sich bitte an Herrn Rausch. Zur Überbrückung geben wir Leihgeräte aus.
    Falls Ihr Gerät einen unwiderruflichen Defekt aufweist, der nicht von der Garantie abgedeckt wird oder ihr Gerät zerstört wurde, können Sie unter Umständen (bis einschließlich der 12. Jahrgangsstufe) eine weitere Förderung für ein Neugerät erhalten. Wenden Sie sich dazu an Herrn Wiedorn.

Sperrcode vergessen

  • Das iPad muss in diesem Fall komplett zurückgesetzt werden, alle Einstellungen und nicht gesicherte Daten gehen dann verloren.
    Wenden Sie sich bitte an unseren Systemadministrator, oftmals finden wir eine andere Lösung.

Diebstahl oder Beschädigung

  • Es ist möglich bei Kauf des Gerätes eine Geräteversicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt. Für die Unterlagen aus dem Unterricht sollten die Schülerinnen und Schüler unseren Cloudspeicher OneDrive für automatische Backups nutzen. Alle Unterlagen stehen dann bei Verlust weiterhin zur Verfügung und können auf einem Austauschgerät abgerufen werden.

Regeln

Sanktionen

  • Bei Missachtung der Regeln kann das iPad von der entsprechenden Lehrkraft einbehalten werden. Je nach Schwere des Verstoßes oder wiederholten Regelüberschreitungen kann die Verwahrung von mehreren Schulstunden bis zu mehreren Tagen reichen. Die Abholung des Gerätes erfolgt in der Regel durch die Schüler oder Eltern im Sekretariat.

Pausenregeln

  • Ab Jahrgangsstufe 9 dürfen die Geräte zur Unterrichtsvorbereitung in den entsprechenden Pausenbereichen (Mäander im 2. Stock und Oberstufenräume) verwendet werden.

Material

Unterstützungsangebote

  • Im ISB-Elternmagazin finden Sie viele hilfreiche Tipps, wie Ihr Kind mit dem Tablet lernen kann.

Selbstlernkurse

Forschungsergebnisse zur Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht