Bestellung und Förderantrag
Ist Ratenzahlung möglich?
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Ihnen als Erziehungsberechtigten steht es frei, mit dem Händler ein Ratenzahlungsmodell zu vereinbaren. Es muss bei der Förderantragstellung jedoch mindestens der Betrag des Zuschusses gezahlt worden sein. Hier kann durch eine Sofortzahlung in Höhe dieses Betrags beim Gerätekauf oder durch eine Sonderzahlung vor dem Tag der Antragsstellung gewährleistet werden, dass der Förderhöchstbetrag beantragt werden kann.
Viele Händler bedienen sich bei Ratenzahlungen eines Drittfinanzierers, der auf Kreditbasis für den Kunden den Kaufpreis in voller Höhe entrichtet (z.B. Ratenzahlung über Klarna und PayPal). Der Kunde zahlt dann die Raten an den Drittfinanzierer. Sofern eine Ratenzahlung mittels Drittfinanzierung vereinbart wurde, ist keine Mindestanzahlung erforderlich, da der Kaufpreis bereits vollständig beim Händler entrichtet wurde und der Käufer dem Finanzinstitut den entsprechenden Betrag schuldet. Die Förderung kann sofort in voller Höhe beantragt werden. Die Klarna-Ratenzahlung ist auch bei der Bestellvariante A der Firma Link Protect möglich.