Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO

DSFA-Vorlage (Art. 35 DSGVO) für Edumaps

Diese DSFA-Vorlage dient Verantwortlichen (z. B. Schulen/Trägern) als Arbeitsgrundlage. Die Durchführung und Freigabe der DSFA erfolgt durch den jeweiligen Verantwortlichen unter Berücksichtigung der konkreten Einsatzumgebung. Der Datenschutzbeauftragte ist ggf. zu beteiligen (Art. 35 Abs. 2 DSGVO).

Sie können diese DSFA-Vorlage ergänzen und ausdrucken.

Präambel

Auf Edumaps werden bei Anmeldung nur folgende Daten festgehalten (gemäß dem Prinzip der Datenminimierung):

  • E-Mail (optional)
  • Klarname (optional)
  • Benutzername (pseudonymisiert z. B. „edu4567.t1“)
  • Schulzugehörigkeit
  • Benutzerrolle (Lehrer oder Schüler)

Zusätzlich entstehen technisch notwendige Betriebsdaten, insbesondere Passwort-Hash/Authentifizierungsdaten, interne Benutzer-IDs, Zeitstempel (z. B. Registrierung/Letzter Login), sowie IP-Adresse und User-Agent in Sicherheits- und Fehlerlogs. Session-IDs/Cookies werden zur Anmeldung und Missbrauchsprävention verarbeitet.

Die Angabe von E-Mail und Klarname ist optional. Schüler und Lehrer können das System auch ohne diese Daten nutzen.

Der Benutzername ist pseudonymisiert. Nur die Zugehörigkeit der Schule ist feststellbar und die Benutzerrolle, also ob es sich um einen Lehrer oder Schüler handelt.

Von größerer Bedeutung sind jedoch die Inhalte (insbesondere mediale Inhalte), die auf Edumaps eingestellt werden. Diese müssen besonders geschützt werden.

Die Verarbeitung unterliegt der DSGVO sowie den jeweils einschlägigen nationalen bzw. landesrechtlichen Vorgaben (insbesondere Schulrecht) des Verantwortlichen.

Nichtsdestotrotz kann es, wie bei jeder Software, auch bei Edumaps zu Risiken kommen, die nicht unter unserer Kontrolle liegen. Im Folgenden versuchen wir, diese Risiken abzuschätzen.

Geltungsbereich, Dokumentenstatus und Versionierung

Dieses Dokument ist die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO für Edumaps inkl. des KI-Moduls.

  • Version:
  • Datum:
  • Letzte Prüfung:
  • Dokumentenverantwortlicher (DSFA):
  • Freigabestatus:
  • Geltungsbereich: Edumaps Plattform und Mandant/Schulträger/Bundesland:
  • Modulbezug: Map und Quiz-Map mit KI erstellen/ändern, Box mit KI erstellen/ändern
  • Funktionsumfang: Assistenz, Änderung und Generierung von textbasierten Inhalten
  • Schwellwertanalyse/Anlass: Einsatz neuer Technologie (generative KI) und Verarbeitung von Inhaltsdaten im Schulkontext (Minderjährige) – DSFA ist erforderlich und wird vor Produktivsetzung je Mandant geprüft. Die DSFA-Pflicht ergibt sich aus dem Einsatz neuer Technologie (generative KI) sowie der Verarbeitung von Inhaltsdaten im schulischen Kontext mit vulnerablen Betroffenengruppen (Minderjährige). Die Bewertung orientiert sich an den DPIA-Leitlinien WP248rev.01 (EDPB) und den einschlägigen Hinweisen der DSK; zusätzlich sind ggf. landesspezifische Muss-Listen nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO zu berücksichtigen.

Hinweis zur Terminologie: Die Verarbeitungsgrundsätze ergeben sich aus Art. 5 DSGVO; Anforderungen an Sicherheit/Schutzziele (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Belastbarkeit) insbesondere aus Art. 32 DSGVO.

Rollen, Verantwortlichkeiten und Dienstleisterkette

Verantwortlicher: In der Regel die jeweilige Schule / der Schulträger, der die Zwecke und Mittel der Verarbeitung festlegt.

Auftragsverarbeiter: Edumaps als Betreiber/Anbieter verarbeitet Daten im Auftrag des Verantwortlichen auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO.

Unterauftragsverarbeiter:
1. Hetzner Online GmbH für das Server-Hosting.
2. Heinlein Hosting GmbH für E-Mail-Hosting via mailbox.org.
3. Microsoft Ireland Operations Limited (Azure OpenAI Service) für die KI.

Subprozessor- und Change-Management: Die aktuelle Subprozessorliste sowie Änderungen (Neuaufnahme/Wechsel) werden dokumentiert und dem Verantwortlichen fristgerecht angezeigt. Der Verantwortliche kann die Änderung nach Maßgabe des AVV prüfen.

Datenschutzbeauftragter der Institution: Einbindung des Datenschutzbeauftragten in die DSFA, Freigabeprozess und regelmäßige Überprüfung werden dokumentiert.

Konsultation und Einbindung (Art. 35 Abs. 9 DSGVO)

Soweit angemessen, werden die Ansichten der Betroffenen bzw. ihrer Vertretungen in die DSFA einbezogen (z. B. Lehrkräftevertretung, Schulkonferenz, Eltern-/Schülervertretung), sofern dadurch keine Sicherheits- oder Geschäftsgeheimnisse beeinträchtigt werden.

  • Durchgeführt am:
  • Beteiligte Gremien/Personen:
  • Ergebnisse/Anforderungen (Kurzfassung):
  • Umsetzung/Nachverfolgung (Ticket/Protokoll):

Systematische Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge (Art. 35 Abs. 7 lit. a DSGVO)

1) Betroffenengruppen

  • Schüler (in der Regel Minderjährige)
  • Lehrkräfte
  • Schuladministration / IT-Administration
  • Ggf. Externe (bei Sharelinks) – abhängig von Freigabeeinstellung

2) Datenkategorien

  • Account-/Stammdaten (wie oben beschrieben)
  • Organisationsdaten: Schule, Rollen, Klassen-/Kurszuordnung (falls genutzt)
  • Nutzungs- und Protokolldaten: z. B. Login-Zeitpunkte, technische Logs, Fehlerberichte (minimiert)
  • Inhaltsdaten: Texte, Bilder, Audio/Video, Dokumente, Kommentare, Map-/Box-Inhalte inkl. Metadaten
  • KI-spezifische Daten: Eingaben (Prompts), ggf. hochgeladene Dokumente/Bildausschnitte, sowie generierte Ausgaben (Antworten/Quizfragen/Zusammenfassungen)
  • Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO): können als Inhaltsdaten durch Nutzer eingegeben werden; dies ist nicht beabsichtigt und wird organisatorisch/technisch begrenzt (siehe Maßnahmen).

3) Zwecke der Verarbeitung

  • Bereitstellung einer digitalen Lern- und Kollaborationsplattform (Maps/Pinboards/Kommunikation)
  • Betriebssicherheit, Fehleranalyse, Missbrauchsprävention (Logs/TOM)
  • Optional: KI-Modul zur Unterstützung (z. B. Generierung von Unterrichtsmaterial, Zusammenfassungen, Quizfragen) – ausschließlich als Hilfsfunktion und nicht als automatische Entscheidung über Betroffene.

3a) Datenfluss und Systemgrenzen (Übersicht)

  • Nutzer (Lehrer/Admin) → Edumaps Web-App (UI) → Edumaps Backend (API)
  • Edumaps Backend → (TLS, server-to-server) → Azure OpenAI Endpoint
  • Azure OpenAI → Antwort → Edumaps Backend → UI (Vorschlag) → Speicherung nur bei Nutzeraktion (Map/Box speichert Ergebnis)
  • Kein automatischer Import weiterer Schülerdaten; keine Hintergrundanalyse.

4) Beschreibung des KI-Moduls (Datenfluss, Verarbeitung, Ausgabe)

Auslöser: Das KI-Modul wird ausschließlich durch eine aktive Handlung des Nutzers gestartet (z. B. Klick „Map mit KI generieren“). Es erfolgt keine dauerhafte Hintergrundanalyse von Schülerdaten.

Eingaben: Das System übermittelt nur die für den konkreten Auftrag erforderlichen Inhalte (Datenminimierung). Account-Identifikatoren (z. B. Benutzername, E-Mail, interne IDs) werden nicht an den KI-Dienst übertragen. Hinweis: Die übertragenen Inhalte (Prompt und/oder vom Nutzer ausgewählte Textpassagen) können gleichwohl personenbezogene Daten enthalten, wenn der Nutzer solche Inhalte eingibt oder auswählt (z. B. Namen, Klassenbezüge, Leistungsdaten in Freitext). Dies ist nicht beabsichtigt und wird durch Hinweise, Rollen-/Rechtekonzept und technische Schutzmaßnahmen (siehe Maßnahmen) begrenzt. Bei Inhaltsänderungen wird zudem der textbasierte, zu verändernde, vom Nutzer ausgewählte Inhalt übertragen. Eine Bild-, Audio- oder Videoverarbeitung durch das KI-Modul findet derzeit nicht statt. Sofern künftig Dokument-/Bildverarbeitung über KI eingeführt wird, wird die DSFA vorab erweitert (neue Datenkategorien, neue Risiken, neue TOM).

Ausgaben: KI-Ausgaben werden als Vorschläge angezeigt. Die fachliche/inhaltliche Kontrolle obliegt der Lehrkraft bzw. dem Nutzer. KI-Ausgaben werden nicht als „Wahrheit“ dargestellt.

Human Oversight: KI-Ausgaben werden ausschließlich als Vorschläge bereitgestellt. Eine Übernahme in Unterrichtsmaterial/Maps erfolgt nur nach aktiver Auswahl und Prüfung durch die Lehrkraft bzw. den berechtigten Nutzer. Automatisierte Entscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO (Rechtswirkung/vergleichbar erhebliche Beeinträchtigung) finden nicht statt.

Speicherung: Edumaps speichert standardmäßig keine inhaltlichen Prompt-/Response-Logs in der eigenen Plattform außerhalb des vom Nutzer gespeicherten Ergebnisses; technische Metadaten (z. B. Zeitpunkt, Feature, Erfolg/Fehlercode) werden minimiert zu Sicherheits- und Abrechnungszwecken verarbeitet. Beim eingesetzten Cloud-KI-Dienst können – abhängig von Dienstkonfiguration und Abuse-Monitoring-Setting – Prompts/Outputs kurzfristig zu Sicherheits-/Missbrauchserkennungszwecken verarbeitet und ggf. in einem getrennten Abuse-Monitoring-Datastore vorgehalten werden; für besonders schutzbedürftige Szenarien wird geprüft, ob „modified/zero data retention“ beantragt und technisch erzwungen werden kann.

Nachweis-/Konfigurationsparameter (je Mandant dokumentieren):

  • Azure-Region / Geographie:
  • Deployment-Typ:
  • Abuse Monitoring:
  • Human Review durch Anbieter:
  • Dokumentierte Aufbewahrungs-/Vorhaltefrist beim Anbieter (laut DPA/Produktbedingungen):

Externe KI-Dienste: Falls externe KI-Dienste genutzt werden, erfolgt eine vertragliche Regelung als Unterauftragsverarbeitung. Es wird sichergestellt, dass übermittelte Daten nicht zu Trainingszwecken genutzt werden (konfigurations- und vertragsseitig) und dass regionale Datenverarbeitung/Transferregeln eingehalten werden. Es wird vertraglich und technisch festgelegt, dass ein EU-Deployment ohne „Global“-Routing verwendet wird (z. B. Standard- oder EU-DataZone-Deployment). Konfiguration und Nachweise (z. B. Resource-Settings/Policy) werden dokumentiert.

5) Empfänger und Zugriff

  • Innerhalb der Schule: Zugriff gemäß Rollen- und Berechtigungskonzept (Schüler/Lehrer/Admin).
  • Edumaps Betrieb/Support: Zugriff nur nach Need-to-know, dokumentiert und technisch abgesichert (z. B. Admin-Logging, Rollen).
  • Externe KI-Dienstleister: ausschließlich zur Erbringung der KI-Funktion; kein Zugriff für andere Zwecke.
  • Auf das KI-Modul können Schüler nicht zugreifen, sondern nur Lehrer und Admins.
  • KI-Anbieter (Microsoft): Im Rahmen von Guardrails/Abuse Monitoring können Prompts/Outputs automatisiert geprüft und – abhängig von Konfiguration/Abuse-Signal – für Review-Prozesse herangezogen werden; bei EEA-Ressourcen erfolgt ein etwaiger Human-Review durch autorisierte Mitarbeitende in der EEA.

6) Speicherbegrenzung und Löschkonzept (Kurzfassung)

  • Account-/Organisationsdaten: Löschung nach Vertrags-/Mandatsende bzw. auf Weisung des Verantwortlichen, soweit keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  • Inhaltsdaten: Löschung durch Nutzer/Schule nach Berechtigungskonzept; technische Löschung in Backups spätestens nach 7 Tagen (Backup-Retention).
  • Technische Logs: Aufbewahrung minimiert, in der Regel 7 Tage, anschließend automatische Löschung/Anonymisierung.
  • KI-Request/Response-Protokolle: Edumaps führt standardmäßig keine Inhaltsprotokollierung außerhalb des vom Nutzer gespeicherten Ergebnisses. Beim KI-Dienst erfolgt eine kurzfristige Verarbeitung/ggf. Vorhaltung im Rahmen von Sicherheits- und Missbrauchserkennung (dienst- und konfigurationsabhängig); sofern „modified/zero retention“ aktiviert ist, wird die Vorhaltung für menschliche Reviews deaktiviert bzw. minimiert. Nachweise werden dokumentiert.
  • Hinweis: Im Rahmen von Abuse-Monitoring können – abhängig vom Setting – automatisierte Prüfungen und in Einzelfällen ein kontrollierter menschlicher Review-Prozess beim KI-Anbieter vorgesehen sein; dies wird in AVV/DPA abgedeckt und durch Konfiguration („modified/zero retention“) soweit möglich reduziert.

Rechtsgrundlagen, Transparenz und Betroffenenrechte (Kurzfassung)

Die Rechtsgrundlagen richten sich nach der Rolle des Verantwortlichen (Schule/Schulträger) und den jeweils anwendbaren schulrechtlichen Vorgaben. Edumaps verarbeitet als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO auf dokumentierte Weisung.

  • Primäre Rechtsgrundlage Plattformbetrieb (Art. 6 DSGVO + schulrechtliche Norm):
  • Rechtsgrundlage für Inhaltsverarbeitung (Unterricht/Kommunikation):
  • Rechtsgrundlage KI-Modul (Assistenzfunktion):
  • Ggf. Einwilligung erforderlich? (ja/nein + Begründung):
  • Informationspflichten (Art. 13/14 DSGVO): Datenschutzhinweise müssen das KI-Modul explizit beschreiben (Zweck, Datenkategorien, Empfänger, Speicherdauer, Rechte).
  • Betroffenenrechte (Art. 15–22 DSGVO): Prozesse zur Auskunft/Löschung/Berichtigung/ Einschränkung/Widerspruch werden dokumentiert; KI-spezifisch umfasst dies auch ggf. gespeicherte KI-Eingaben/Ausgaben, soweit personenbezogen gespeichert.
  • Keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen: KI-Ausgaben dienen als Assistenz; Entscheidungen mit Rechtswirkung oder vergleichbarer erheblicher Beeinträchtigung erfolgen nicht automatisiert (Art. 22 DSGVO).

Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit (Art. 35 Abs. 7 lit. b DSGVO)

  • Zweckbindung: KI-Funktionen werden ausschließlich zur Unterstützung der Nutzer im pädagogischen/organisatorischen Kontext eingesetzt, nicht zur verdeckten Überwachung.
  • Datenminimierung: Standardmäßig werden keine Identifikatoren/Noten/Diagnosen in KI-Eingaben benötigt.
  • Alternativen: Wo möglich werden Funktionen ohne KI bzw. ohne personenbezogene Daten angeboten (z. B. Generierung aus generischen Themen, ohne Schülerbezug).
  • Zugriff: KI-Funktionen sind rollenbasiert begrenzt auf Lehrer und Admins. Schüler haben keinen Zugriff.

Risikobeurteilung bzw. Risikoanalyse nach DSGVO

Die Risikobeurteilung unterteilt sich in folgende Kapitel:

1. Risikoidentifikation
2. Bestimmung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schwere möglicher Schäden
3. Zuordnung zur Risikoabstufung

1. Risikoidentifikation

Hier möchten wir die möglichen Risiken beschreiben, die Benutzer treffen könnten (mit Bezug auf Verarbeitungsgrundsätze nach Art. 5 DSGVO). Welche Risikoquellen gibt es, welche Ereignisse können ausgelöst werden und welcher Schaden kann für die Benutzer (durch unbefugten Zugriff oder Löschung oder Veränderung ihrer Daten) entstehen.

a) Schäden für natürliche Personen

Gemäß ErwGr. 75 DSGVO gibt es folgende Schadenskategorien:

  • Physischer Schaden
  • Materieller Schaden
  • Immaterieller Schaden
  • Diskriminierung
  • Identitätsdiebstahl
  • Verlust der Vertraulichkeit (Berufsgeheimnis)
  • Aufhebung der Pseudonymisierung
  • Andere wirtschaftliche/gesellschaftliche Nachteile
  • Verlust Kontrolle eigener Daten
  • Kenntnis von rassischer/ethnischer Herkunft
  • Kenntnis von politischen Meinungen
  • Kenntnis von religiösen oder weltanschauliche Überzeugungen
  • Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft
  • genetische Daten
  • Gesundheitsdaten
  • Sexualleben
  • Strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
  • Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage
  • Persönliche Vorlieben oder Interessen
  • Aufenthaltsort oder Ortswechsel

b) Ereignisse, die zu Schäden führen können:

Die Ereignisse können den folgenden Verarbeitungsgrundsätzen (nach Art. 5 DSGVO) zugeordnet werden:

  • Rechtmäßigkeit
  • Verarbeitung nach Treu und Glauben
  • Transparenz
  • Zweckbindung
  • Datenminimierung
  • Richtigkeit
  • Speicherbegrenzung
  • Integrität und Vertraulichkeit
  • Rechenschaftspflicht

c) Risikoquellen

Unbefugte Zugriffe sind organisatorisch untersagt und werden durch technische und organisatorische Maßnahmen verhindert und erschwert; ein Restrisiko (z. B. durch Schwachstellen, Fehlkonfiguration oder kompromittierte Zugangsdaten) bleibt jedoch bestehen und wird in der Risikoanalyse bewertet.

Die Risikoquellen sind wie folgt identifiziert:

  • Softwarefehler
  • Hardwaredefekt
  • Zugriffsberechtigte (der jeweiligen Schule zugehörig)
  • Hacker

Bei Hackern (externe Risikoquelle) kann von Vorsatz ausgegangen werden. Bei Zugriffsberechtigten (Lehrer und Schuladmin) kann meist von Fahrlässigkeit mit dem Umgang personenbezogener Daten ausgegangen werden.

2. Bestimmung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schwere möglicher Schäden

Für die Risikobeurteilung wird versucht, mögliche Schäden und deren Eintrittswahrscheinlichkeit abzuschätzen. Das Ergebnis daraus ist die Schadensschwere.

a) Eintrittswahrscheinlichkeit:

Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos gibt an, wie wahrscheinlich ein bestimmtes Ereignis eintritt.

Zum Bemessen der jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit verwenden wir die Stufen:

1 - unwahrscheinlich
2 - vereinzelt
3 - wahrscheinlich
4 - sehr wahrscheinlich

b) Schwere des Schadens

Die Schwere eines möglichen Schadens gibt an, wie umfangreich der Schaden die geschützte Person treffen kann.

Zum Bemessen des jeweiligen Schadens verwenden wir die Stufen:

1 - geringfügig
2 - begrenzt
3 - wesentlich
4 - bedeutend

3. Zuordnung zur Risikoabstufung

Nach Bestimmung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Schäden soll eine Risikoabstufungen erfolgen. Dies geschieht bei uns mit der Multiplikation der Stufen für Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere.

Nachstehend die Risikibeurteilung gemäß ISO 31000 für Edumaps:

I. Risikoidentifikation II. Risikoanalyse III. Risikobewertung
Risiko ID Schutzziel / Grundsatz
(nach Art. 32 / Art. 5 DSGVO)
Risikoquelle Risikobeschreibung Schadenskategorie
(nach ErwGr. 75)
Eintritts-wahrscheinlichkeit
(1 bis 4)
Schwere des Schadens
(1 bis 4)
Ergebnis
(1 bis 16)
Hinweise
1 Verfügbarkeit Softwarefehler Löschung der Rohdaten Verlust Kontrolle eigener Daten 2 2 4 von 16 Geringer Schaden, da Wiederherstellung durch Backup möglich
2 Integrität und Vertraulichkeit Hardwaredefekt Löschung der Rohdaten Verlust Kontrolle eigener Daten 1 1 1 von 16 Geringer Schaden, da Wiederherstellung durch Backup möglich
3 Richtigkeit Hacker Löschung der Rohdaten Verlust Kontrolle eigener Daten 2 2 4 von 16 Geringer Schaden, da Wiederherstellung durch Backup möglich
4 Richtigkeit Hacker Zugriff auf Rohdaten und Änderung der Daten Rufschädigung, Persönliche Interessen, Diskriminierung 2 3 6 von 16 Wiederherstellung durch Backup möglich
5 Richtigkeit Hacker Änderung der Benutzerdaten Identitätsdiebstahl, Diskriminierung 2 3 6 von 16 Je nach Zeitpunkt der Feststellung, Teil-Wiederherstellung durch Backup möglich
6 Richtigkeit Zugriffsberechtigte aus Schule Hinzufügen von Inhalten wie Pornographie Rufschädigung, Diskriminierung 2 3 6 von 16 Kann sofort von Lehrkraft (oder Admin) entfernt werden
7 Richtigkeit, Rechtmäßigkeit Zugriffsberechtigte aus Schule Versehentliches Löschen von Benutzern Verlust Kontrolle eigener Daten 1 2 2 von 16 Wiederherstellung von Benutzerdaten bedingt möglich
8 Richtigkeit Zugriffsberechtigte aus Schule Ändern von Namen und Passwörtern Verlust Kontrolle eigener Daten 1 2 2 von 16 Je nach Zeitpunkt der Feststellung, Teil-Wiederherstellung durch Backup möglich
9 Richtigkeit Anonymer Benutzer Ändern von Map-Daten (falls Sharelink vorliegt) Verlust Kontrolle eigener Daten, Diskriminierung 2 3 6 von 16 Lehrer kann Zugriffslink neu generieren und somit Map vor Zugriff sperren
10 Integrität und Vertraulichkeit Prompt-Injection / Missbrauch durch Nutzer KI wird manipuliert, um vertrauliche Inhalte oder Systemanweisungen preiszugeben Verlust der Vertraulichkeit, Verlust Kontrolle eigener Daten 1 2 2 von 16 Maßnahmen: Isolation pro Schule, Nutzung eines separaten Azure-Servers für die KI-Anfragen, keine Datenspeicherung
11 Datenminimierung / Zweckbindung Nutzerverhalten (Fahrlässigkeit) Unbeabsichtigte Übermittlung personenbezogener Daten (z. B. Klarnamen, Noten, Förderbedarfe) an das KI-Modul Immaterieller Schaden, Diskriminierung, Verlust Kontrolle eigener Daten 2 2 4 von 16 Maßnahmen: Hinweis auf Datenschutz, Rollenbeschränkung (nur Lehrer/Admins), Schulungen, themenbezogene KI-Module
12 Richtigkeit Modellfehler / Halluzination KI erzeugt fachlich falsche oder missverständliche Inhalte, die unbeabsichtigt im Unterricht genutzt werden;fehlerhafte Inhalte werden verbreitet Immaterieller Schaden, andere gesellschaftliche Nachteile 2 2 4 von 16 Maßnahmen: Quellen-/Plausibilitätschecks durch Lehrer/Admin, Qualitätsrichtlinien, Feedback-Mechanismus
13 Rechtmäßigkeit / Fairness Diskriminierende Muster KI generiert stereotype oder diskriminierende Formulierungen (insbesondere im Kontext Minderjähriger) Diskriminierung, immaterieller Schaden, Rufschädigung 1 2 2 von 16 Maßnahmen: Melde-/Löschprozess, Schulungen
14 Integrität und Vertraulichkeit Fehlkonfiguration / Dienstleister Unzureichende Konfigurationseinstellungen führen zu ungewollter Speicherung/Weiterverwendung von KI-Daten Verlust der Vertraulichkeit, Verlust Kontrolle eigener Daten 1 2 2 von 16 Maßnahmen: AVV/Subprozessor-Verträge, „No-Training“-Zusicherung durch eigenständigen Azure-Server (Region Europa)
15 Transparenz Unklare Kennzeichnung Nutzer erkennen nicht, dass Inhalte KI-generiert sind oder dass sie mit KI interagieren Verlust Kontrolle eigener Daten, immaterieller Schaden 2 1 2 von 16 Maßnahmen: Protokoll der Nutzerhandlungen je Map, Revisionen je Box (Verlauf), Datenschutzhinweise
16 Integrität und Vertraulichkeit Missbrauch (Inhalte) KI wird zur Generierung/Verstärkung von Mobbing, sexualisierten oder Gewaltinhalten genutzt Immaterieller Schaden, Diskriminierung, Rufschädigung 1 1 1 von 16 Maßnahmen: Rollenbeschränkung (nur Lehrer/Admins), Inhaltsfilter, Meldeweg, schnelle Entfernung
17 Integrität und Vertraulichkeit Mandantentrennung / Cross-Tenant Leakage Unbeabsichtigte Offenlegung von Inhalten zwischen Mandanten (z. B. durch Fehlkonfiguration, falsches Caching oder fehlerhafte Kontext-Zusammenstellung) Verlust der Vertraulichkeit, Verlust Kontrolle eigener Daten 1 3 3 von 16 Maßnahmen: strikte Mandantentrennung (DB/Storage/Keys), keine Mandantenübergreifenden Kontexte, Security-Tests, Code-Review, technische Schutzmechanismen gegen Kontextvermischung
18 Transparenz / Zweckbindung Dienstkonfiguration / Abuse-Monitoring Prompts/Outputs werden entgegen Erwartung kurzfristig beim KI-Anbieter zu Sicherheits-/Missbrauchserkennung verarbeitet/vorgehalten (inkl. möglichem Review-Pfad) Verlust der Vertraulichkeit, immaterieller Schaden 2 2 4 von 16 Maßnahmen: dokumentierte Konfiguration (EU-Deployment ohne Global), Prüfung “modified/zero retention”, minimierte Eingaben (PII-Reduktion), vertragliche Absicherung (AVV/DPA), Schulung/Guidelines.
19 Integrität und Vertraulichkeit Output enthält personenbezogene Daten KI reproduziert versehentlich personenbezogene Daten aus dem Prompt im Output; Output wird geteilt Verlust Kontrolle eigener Daten, immaterieller Schaden 1 3 3 von 16 Maßnahmen: PII-Policy, Output-Filter/Maskierung, Freigabe durch Lehrkraft, Logging ohne Inhalt

Risikomatrix

Die Risikobeurteilung soll mit einer Risikomatrix erfolgen, die für die Bewertungen kumuliert wie folgt aussieht.

Die y-Achse ist die Eintrittswahrscheinlichkeit, die x-Achse ist die mögliche Schwere des Schadens.

sehr wahrscheinlich 0 0 0 0
wahrscheinlich 0 0 0 0
vereinzelt 1 5 4 0
unwahrscheinlich 2 5 2 0
Geringfügig Begrenzt Wesentlich Bedeutend

Wie zu erkennen ist, sind alle Kombinationen aus Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenschwere im geringfügigen und begrenzten Bereich, jedoch in keinem Fall im wesentlichen oder bedeutenden Bereich.

Hinweis: Die Risikoeinstufungen sind eine Vorlage und müssen je Mandant (Schulform, Nutzerzahlen, Datenarten, Freigabeeinstellungen, KI-Konfiguration) plausibilisiert und ggf. angepasst werden. Insbesondere bei Minderjährigen und Inhaltsdaten ist eine konservative Bewertung der Schadensschwere üblich; die Begründungen sind je Risiko zu dokumentieren.

Risikoeindämmung

Die Maßnahmen zur Eindämmung bestehender Risiken können den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) entnommen werden.

Zudem wurden Vorkehrungen getroffen, die Eintrittswahrscheinlichkeit verringern und versuchen, Schäden vollständig abzuwehren bzw. zu verringern.

Dies betrifft u. a. aktuellste Software auf dem Stand der Technik. Vermeiden von Sicherheitslücken im Quellcode und der Datenbank. Vermeiden von Hackerangriffen. Aber auch mit nicht-technischen Maßnahmen wie dem Befolgen des Grundsatzes der Datenminimierung.

Es sei angemerkt, dass Schäden wie Lebensgefahr oder finanzieller Schaden grundsätzlich nicht möglich sein sollten. Wir raten unseren Benutzern grundsätzlich ab, sensitive Daten wie Bankverbindungen oder Passwörter auf Edumaps einzustellen.

Auch weisen wir alle Benutzer daraufhin, statt Klarnamen eher Pseudonyme oder den vergebenen Benutzernamen zu verwenden.

Die KI-Funktionen auf Edumaps werden nur für Assistenz, Änderung und Generierung von textbasierten Inhalten verwendet. Es werden keine Module für automatisierten Noten, automatisierte Bewertungen oder Entscheidungen über Bildungswege angeboten.

KI-spezifische technische und organisatorische Maßnahmen (Ergänzung)

  • Prompt-Policy (verbindlich): Keine Eingabe von Klarnamen, Kontaktdaten, Noten, Diagnosen, Förderbedarfen, Disziplinarmaßnahmen oder sonstigen sensiblen Informationen. Stattdessen: neutrale Platzhalter (z. B. „Schüler A“, „Klasse 7“) und themenbezogene Aufgabenstellungen ohne Personenbezug.
  • PII-Minimierung: User-Interface-Hinweise, Vorlagen/Prompts.
  • Rollen und Freigaben: KI-Funktionen standardmäßig nur für Lehrer/Admin; mandantenweite Deaktivierbarkeit; Protokollierung der KI-Nutzung im Eventlog (ohne Inhalt).
  • Prompt-Härtung: feste System-/Policy-Instruktionen, die Datenabfluss und Umgehung verhindern sollen; keine Einbettung interner Secrets; strikte Trennung von Nutzereingaben und Systemtext.
  • Output-Sicherheit: serverseitige Moderation/Filter (z. B. Gewalt/sexualisierte Inhalte/Hass).
  • Mandantentrennung: technisch getrennte Ressourcen/Keys pro Umgebung; keine mandantenübergreifenden Kontexte.
  • Konfigurations- und Nachweisführung: dokumentierte Azure-Region/Deployment-Typ; regelmäßiger Soll-Ist-Abgleich der Privacy/Logging-Settings.
  • Change-Management: Modell-/Versionwechsel nur nach Test (Qualität, Bias, Filter), Aktualisierung DSFA, Rollout-Prozess mit Rollback.
  • AI-Literacy/Schulung: Lehrkräfte/Admins erhalten kurze Handreichung zu Datenschutz, Halluzinationen, Bias, Urheberrecht, sichere Prompts. Siehe Tutorial.

Restrisiko, Freigabe und ggf. Vorabkonsultation

  • Restrisiko: Nach Implementierung der Maßnahmen wird das verbleibende Restrisiko durch den Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Institution dokumentiert.
  • Freigabe: Produktivsetzung des KI-Moduls erfolgt erst nach DSFA-Freigabe durch den Datenschutzbeauftragten und nach erfolgreichem Test der Schutzmaßnahmen.
  • Vorabkonsultation: Sollte ein hohes Restrisiko verbleiben, wird geprüft, ob eine Vorabkonsultation der Aufsichtsbehörde nach Art. 36 DSGVO erforderlich ist.

Ergänzung: EU AI Act gemäß Verordnung (EU) 2024/1689

Neben der DSFA nach Art. 35 DSGVO ist bei Nutzung generativer KI im Schulkontext auch der EU AI Act als eigenständiger Regulierungsrahmen zu berücksichtigen. Der AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird gestaffelt anwendbar; seit 2. Februar 2025 gelten u. a. Vorgaben zu verbotenen KI-Praktiken sowie die AI-Literacy-Pflicht.

Rollen im konkreten Einsatz (je Mandant festzulegen und zu dokumentieren)

  • Schule/Schulträger als „Deployer“ (Betreiber/Nutzer einer KI-Funktion im eigenen Verantwortungsbereich).
  • Edumaps als Anbieter der KI-Funktion innerhalb der Plattform (rollenabhängig „Provider“ eines KI-Systems bzw. Anbieter einer KI-gestützten Funktion).
  • Microsoft (Azure OpenAI) als Anbieter der zugrunde liegenden KI-Modelle/Cloud-Infrastruktur.

Relevante Pflichten und Governance-Bausteine (praxisnah)

  1. AI-Literacy (Art. 4 AI Act): Es sind Maßnahmen zu treffen, damit Mitarbeitende und sonstige Personen, die das KI-System im Auftrag bedienen (z. B. Admins/Lehrkräfte, Support), über ein ausreichendes KI-Grundverständnis verfügen – angepasst an Kontext, Zielgruppen (Minderjährige) und Risikolage.
    Nachweis je Mandant: Kurzkonzept (Inhalte, Zielgruppen, Turnus), Teilnahme-/Bestätigungsnachweise, aktualisierte Handreichung „Sichere Prompts & Datenschutz“.
  2. Transparenz gegenüber Nutzern: In User-Interface/Datenschutzhinweisen ist klarzustellen, dass eine KI-Assistenzfunktion eingesetzt wird (Zweck, Grenzen, Human Oversight, keine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO), inkl. geeigneter Kennzeichnung KI-generierter Vorschläge.
  3. Verbotene Praktiken ausschließen: Es wird dokumentiert, dass die KI-Funktion nicht für verbotene Zwecke eingesetzt wird (z. B. manipulative/ausnutzende Techniken gegenüber vulnerablen Personen), insbesondere nicht im Umgang mit Minderjährigen.
  4. Zeitplan-/Änderungsmanagement: Der AI-Act-Umsetzungsfahrplan wird im Change-Management abgebildet (z. B. bei Funktionsausbau wie Dokument-/Bild-Verarbeitung, neuen Speicher-/Assistenz-Features oder veränderten Guardrails), inklusive DSFA-Update und aktualisierter Mandantendokumentation.

Einordnung: Die Einhaltung des AI Acts ersetzt nicht die DSGVO-Pflichten; sie ergänzt die DSFA um KI-spezifische Governance-, Transparenz- und Kompetenzanforderungen.

Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragsverarbeiters zum Datenschutz gemäß Art. 32 DSGVO

Der Auftragsverarbeiter betreibt seine Server bei dem Unternehmen Hetzner Online GmbH. Der Datacenter-Park des Server-Betreibers befindet sich in Falkenstein/Vogtland, Deutschland. Der Auftragsverarbeiter nutzt für den Versand von E-Mails den Subauftragsverarbeiter Heinlein Hosting GmbH mit seinem E-Mail-Hosting-Dienst Mailbox.org.

Zusätzlich nutzt der Auftragsverarbeiter für die Bereitstellung bestimmter KI-Funktionen den Dienst Microsoft Azure OpenAI Service (Microsoft Ireland Operations Limited). Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Servern innerhalb der europäischen Datenregion (Serverstandort Schweden).

Edumaps übermittelt an den KI-Dienst keine Account-Identifikatoren (z. B. Benutzername, E-Mail, interne IDs) und minimiert Inhalte nach dem Prinzip der Datenminimierung. Gleichwohl können übermittelte Inhalte (Prompts/ausgewählte Textpassagen) personenbezogene Daten enthalten, falls Nutzer diese eingeben oder auswählen (z. B. Namen, Klassenbezüge, Leistungsdaten in Freitext). Dies ist nicht beabsichtigt und wird durch User-Interface-Hinweise, Rollen-/Rechtekonzept und technische Schutzmaßnahmen (siehe KI-TOM) begrenzt.

Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich über Server-to-Server-Kommunikation zwischen Edumaps und Azure, TLS-verschlüsselt. Microsoft/OpenAI nutzt die verarbeiteten Inhalte nicht zu Trainings- oder Analysezwecken.

Anwendungssicherheit (Edumaps-Applikation)

  • Automatischer Brute-Force-Schutz für den Zugriff auf Maps und Ordner (temporäre Sperrung nach wiederholten fehlgeschlagenen Zugriffsversuchen).
  • Zufällig generierte, nicht erratbare Map- und Ordner-Links.
  • Sicherheitsheader und Content Security Policy.
  • Kryptografisch sichere Zufallszahlengenerierung für sicherheitsrelevante Tokens.

Pseudonymisierung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)

  • Das Anlegen von Nutzeraccounts erfolgt mit einem Pseudonym und einer Pseudo-E-Mail-Adresse.
  • Echtname oder Kennungsname werden von den Nutzern selbst eingetragen und können von diesen jederzeit wieder geändert oder gelöscht werden.

Sub-Auftragsverarbeiter: Hetzner Online GmbH (Server-Hosting)

1. Vertraulichkeit gemäß Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO

1.1 Zutrittskontrolle

  • elektronisches Zutrittskontrollsystem mit Protokollierung
  • Hochsicherheitszaun um den gesamten Datacenter-Park
  • dokumentierte Schlüsselvergabe an Mitarbeiter
  • Richtlinien zur Begleitung und Kennzeichnung von Gästen im Gebäude
  • 24/7 personelle Besetzung der Rechenzentren
  • Videoüberwachung an den Ein- und Ausgängen, Sicherheitsschleusen und Serverräumen
  • Der Zutritt für betriebsfremde Personen zu den Räumen ist nur in Begleitung eines Hetzner-Mitarbeiters gestattet
  • Verwaltung: elektronisches Zutrittskontrollsystem mit Protokollierung
  • Videoüberwachung an den Ein- und Ausgängen

1.2 Zugangskontrolle

  • Das Passwort zur Administrationsoberfläche wird vom Auftragsverarbeiter vergeben - die Passwörter erfüllen vordefinierte Richtlinien. Zusätzlich steht eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zur Absicherung zur Verfügung.
  • Der Zugang ist passwortgeschützt, Zugriff besteht nur für berechtigte Mitarbeiter, verwendete Passwörter müssen Mindestlänge haben und werden in regelmäßigen Abständen erneuert.

1.3 Zugriffskontrolle

  • Der Auftragsverarbeiter stellt durch regelmäßige Sicherheitsupdates (nach dem jeweiligen Stand der Technik) sicher, dass unberechtigte Zugriffe verhindert werden.
  • Revisionssicheres, verbindliches Berechtigungsvergabeverfahren für Mitarbeiter.
  • Für übertragene Daten/Software ist der Auftragsverarbeiter in Bezug auf Sicherheit und Updates zuständig.

1.4 Datentrennungskontrolle

  • Festplatten werden nach Kündigung mit einem definierten Verfahren mehrfach überschrieben (gelöscht). Nach Überprüfung werden die Festplatten wieder eingesetzt.
  • Defekte Festplatten, die nicht sicher gelöscht werden können, werden direkt im Rechenzentrum Falkenstein zerstört (geschreddert).
  • Daten werden physisch oder logisch von anderen Daten getrennt gespeichert.
  • Die Datensicherung erfolgt ebenfalls auf logisch und/oder physisch getrennten Systemen.

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

2.1. Weitergabekontrolle

  • Alle Mitarbeiter sind im Sinne des Art. 32 Abs.4 DSGVO unterwiesen und verpflichtet, den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen.
  • Datenschutzgerechte Löschung der Daten nach Auftragsbeendigung.
  • Möglichkeiten zur verschlüsselten Datenübertragung werden entsprechend der Leistungsbeschreibung des Vertrages zur Verfügung gestellt.

2.2. Eingabekontrolle

  • Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter selbst eingegeben bzw. erfasst.
  • Änderungen der Daten werden protokolliert.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

3.1 Verfügbarkeitskontrolle

  • Sachkundiger Einsatz von Schutzprogrammen (Virenscanner, Firewalls, Verschlüsselungsprogramme, SPAM-Filter).
  • Anwendung des Sicherheitskonzeptes „Content Security Policy“, was eine deutlich höhere Sicherheit gewährleistet.
  • Ein Backup aller Daten erfolgt täglich per Datenbank-Dump.
  • Ein Backup-Server spiegelt einmal täglich alle Dateien.
  • Einsatz unterbrechungsfreier Stromversorgung, Netzersatzanlage.
  • Dauerhaft aktiver DDoS-Schutz.
  • Monitoring des Servers.

3.2 Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO)

  • Eine Sicherung kann kurzfristig auf den Server eingespielt werden.

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)

4.1 Datenschutz-Management

  • Ein Datenschutz-Managementsystem ist vorhanden.

4.2 Incident-Response-Management

  • Ein Incident-Response-Management ist vorhanden.

4.3 Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

  • Datenschutzfreundliche Voreinstellungen werden bei unseren Softwareentwicklungen berücksichtigt (Art. 25 Abs. 2 DSGVO).

4.4 Auftragskontrolle

  • Unsere Mitarbeiter werden in regelmäßigen Abständen im Datenschutzrecht unterwiesen und sind vertraut mit den Verfahrensanweisungen und Benutzerrichtlinien für die Datenverarbeitung.
  • Der Auftragsverarbeiter hat einen Ansprechpartner für den Datenschutz.

Sub-Auftragsverarbeiter: Heinlein Hosting GmbH (E-Mail-Hosting via mailbox.org)

5.1 Zweck der Datenverarbeitung

  • Versand systemgenerierter E-Mails (Benachrichtigungen, Passwortrücksetzungen, administrative Mitteilungen).
  • Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Auftrag des Auftragnehmers (Edumaps).

5.2 Standorte der Server

  • Zwei getrennte Rechenzentren in Berlin, Deutschland, vollständig unter deutscher Rechtshoheit.
  • Heinlein Hosting betreibt Serverhardware, Installation, Wartung und Netzwerkanbindung selbst; externe Anbieter stellen Gebäudeinfrastruktur, Kühlung und Stromversorgung.

5.3 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO

a) Maßnahmen zur Pseudonymisierung und Verschlüsselung

Technisch:

  • Verschlüsselung von Datenträgern auf mobilen und stationären Systemen, wo umsetzbar.
  • Verschlüsselte Übertragung und Speicherung von Zugangsdaten.
  • Verschlüsselte Datenübertragung über Netzwerke (E-Mail, PGP, HTTPS).

Organisatorisch:

  • Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit Verschlüsselungstechniken.
  • Regelmäßige Kontrolle und ggf. Aktualisierung von Verschlüsselungsverfahren und Datenträgern.

b) Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit

Technisch:

  • Alarmanlage mit Anschluss an Notrufzentrale in Geschäftsräumen und Rechenzentren.
  • Automatisches Zugangskontrollsystem im Rechenzentrum.
  • Datenträger- und Aktenvernichtung durch mechanische Zerstörung oder zertifiziertes Entsorgungsunternehmen.
  • Chipkarten-/Transponder- und Codesperren, biometrische Zugangssperren im Rechenzentrum.
  • Videoüberwachung, Bewegungsmelder und Sicherheitsschlösser.
  • Verschlüsselte E-Mails und Datenspeicherung, gesicherte Fernzugriffe (VPN, SSH, TLS).

Organisatorisch:

  • Schlüsselregelung und Protokollierung, Besucherprotokollierung, sorgfältige Auswahl des Reinigungspersonals.
  • Tragepflicht von Berechtigungsausweisen, Verpflichtung aller Mitarbeiter auf Datenschutz und Verschwiegenheit.
  • Passwort-Management nach Richtlinien, protokollierte Systemzugriffe.
  • Trennung von Daten für unterschiedliche Zwecke, regelmäßige Schulungen, regelmäßige Prüfung der TOM.

c) Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität

Technisch:

  • Protokollierung aller Dateneingaben und Administrationstätigkeiten.
  • Prüfsummen oder ähnliche Verfahren zur Datenvalidierung.

Organisatorisch:

  • Rollen- und Berechtigungskonzepte, Schulung der Mitarbeiter zu DSGVO-konformen Abläufen.
  • Regelmäßige Überwachung von Arbeitsanweisungen und Datenverarbeitungsprozessen.

d) Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Wiederherstellung

Technisch:

  • Regelmäßige Datensicherungen und Tests der Wiederherstellbarkeit.
  • Redundante Systeme, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Klimatisierung, Notstromversorgung.
  • Anschluss an redundante Stromkreise und Internet-Uplinks, automatische Temperatur- und Systemüberwachung.
  • Feuer- und Rauchmeldeanlagen, redundante Netzwerk-Infrastruktur, Firewalls, Anomalieerkennung.

Organisatorisch:

  • Zentrale Beschaffung und Freigabe von Hardware/Software mit langer Verfügbarkeit.
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates, Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte, ausgelagerte Datensicherungen.
  • Ausweich-Rechenzentrum für zentrale Anwendungen, 24/7-Notfalldienst, regelmäßige Prüfung der TOM.

e) Maßnahmen zur Sicherstellung der Belastbarkeit

Technisch:

  • 24/7 Überwachung der IT-Systeme, Loadbalancing, mehrere Datenleitungen, dynamische Cluster-Ressourcen.

Organisatorisch:

  • Regelmäßige Belastungstests, Prüfung der Systemauslastung, Kapazitätsplanung mit Sicherheitsreserven, kontinuierliche Überarbeitung der TOM.

5.4 Überprüfung, Bewertung und Dokumentation

  • Angemessenes Schutzniveau wird dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen angepasst.
  • Maßnahmen werden regelmäßig überprüft, mindestens einmal jährlich evaluiert und ggf. dynamisch angepasst.
  • TOM der Subunternehmer werden ebenfalls jährlich überprüft.
  • Nachweise der Prüfungen werden mindestens drei Jahre aufbewahrt.
  • Wesentliche Änderungen werden mit dem Auftraggeber schriftlich oder elektronisch abgestimmt.

5.5 Vertragliche Regelung und Verantwortung

  • Heinlein Hosting GmbH ist durch Sub-AVV an die gleichen Pflichten wie Edumaps gebunden.
  • Edumaps bleibt verantwortlich für die Einhaltung der DSGVO.
  • Auftraggeber stimmt der Einbindung von Heinlein Hosting als Sub-Auftragsverarbeiter zu.
  • Nachweise über die Einhaltung der TOM können jederzeit eingesehen werden.

Sub-Auftragsverarbeiter: Microsoft Ireland Operations Limited (Azure OpenAI Service)

6.1 Zweck der Datenverarbeitung

  • Nutzung der Azure-basierten OpenAI-Modelle (GPT-Modelle) für KI-gestützte Textverarbeitung innerhalb von Edumaps.

6.2 Standorte der Server

  • Verarbeitung ausschließlich in europäischen Microsoft-Rechenzentren (Region: EU Data Boundary, Serverstandort Schweden).
  • Regelbetrieb: Verarbeitung und Speicherung in der EU/EEA entsprechend Ressourcen-Region und EU-Data-Boundary-Konfiguration. In begrenzten Ausnahmefällen (z. B. bestimmte Support-/Sicherheitsprozesse) können nach Maßgabe der Microsoft-Dokumentation und vertraglichen Garantien Datenflüsse außerhalb der EU Data Boundary stattfinden; diese Fälle werden dokumentiert und im Mandanten-Nachweis berücksichtigt. Es wird technisch festgelegt, dass kein „Global“-Deployment verwendet wird.
  • Für Edumaps wird ausschließlich eine Azure-OpenAI-Ressource in einer EU-Region betrieben. Die aktuell verwendete Region befindet sich in Schweden.
  • Der Serverstandort und die Ressourcenregion werden regelmäßig überprüft und dokumentiert. Der entsprechende Nachweis ist in Anlage 6 enthalten.
Screenshot
Screenshot: Azure-Ressourcenregion (Serverstandort Schweden)

6.3 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO

a) Maßnahmen zur Pseudonymisierung und Verschlüsselung

  • Ziel ist eine Verarbeitung ohne Personenbezug (PII-Minimierung durch UI-Hinweise/Policies). Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass Nutzer in Prompts oder ausgewählten Textpassagen personenbezogene Daten übermitteln. Diese Möglichkeit wird durch verbindliche Policies, Rollen-/Rechtekonzept und technische Kontrollen reduziert und im Rahmen der Risikoanalyse berücksichtigt.
  • Übertragung ausschließlich über TLS 1.2+ verschlüsselte Server-zu-Server-Verbindungen.
  • Ziel ist eine Verarbeitung ohne Personenbezug (PII-Minimierung). Prompts/ausgewählte Textpassagen können personenbezogene Daten enthalten, wenn Nutzer solche Inhalte eingeben oder auswählen. Dies ist nicht beabsichtigt; es gelten verbindliche Prompt-Policies, rollenbasierte Freigaben und technische/organisatorische Kontrollen. Restrisiko wird je Mandant bewertet.

b) Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit

  • Verarbeitung findet ausschließlich auf EU-Servern statt (Serverstandort Schweden).
  • Zugriff auf Azure OpenAI nur über authentifizierte Edumaps-Server.
  • Kein direkter Benutzerzugriff auf externe Systeme.
  • Der Zugriff auf die Azure-OpenAI-Ressource erfolgt ausschließlich serverseitig über die Edumaps-Backend-Server.
  • Direkte Zugriffe durch Endnutzer sind technisch ausgeschlossen.
  • Netzwerkzugriffe werden durch Azure-Netzwerkregeln bzw. Firewalls eingeschränkt.
Screenshot
Screenshot: Netzwerkzugriff auf Azure-OpenAI-Ressource nur über Edumaps-Server (IP-Zugriffsbeschränkung)

Zur Sicherstellung des Betriebs und der Sicherheit können technische Metadaten protokolliert werden, beispielsweise:

  • Zeitpunkt der Anfrage
  • technische Request-ID
  • Statuscodes

Inhalte der Prompts oder generierte Antworten werden durch Edumaps nicht in Azure-Diagnose-Logs gespeichert.

Diagnose-Logging-Konfigurationen werden regelmäßig überprüft.

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Screenshot: Keine Azure Diagnostic Settings aktiviert
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Screenshot: Azure Log Analytics (Logging-Konfiguration)
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Screenshot: Azure Data Collection Rules (Logging-Konfiguration)

c) Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität

  • KI-Verarbeitung erfolgt automatisiert, ohne manuellen Eingriff durch Mitarbeiter von Microsoft oder OpenAI.
  • Jede Anfrage wird technisch protokolliert, um Missbrauch oder Fehlverhalten zu erkennen.

d) Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit

  • Azure gewährleistet hohe Verfügbarkeit (größer 99,9 %) und redundante Datenspeicherung innerhalb der EU.
  • KI-Anfragen sind für die Inferenz stateless (nicht im Modell gespeichert); abhängig von Sicherheits-/Abuse-Monitoring-Settings kann jedoch eine kurzfristige Verarbeitung und ggf. Vorhaltung in getrennten Systemen zur Missbrauchserkennung erfolgen. Für besonders schutzbedürftige Szenarien wird „modified/zero retention“ geprüft und – sofern verfügbar/genehmigt – aktiviert.

e) Maßnahmen zur Sicherstellung der Belastbarkeit

  • Skalierbare Serverarchitektur in der Azure-Cloud zur Lastverteilung.
  • Automatisiertes Monitoring und Incident-Management durch Microsoft.

f) Organisatorische Maßnahmen

  • Abschluss eines AVV zwischen Edumaps und Microsoft gemäß Art. 28 DSGVO.
  • Regelmäßige Kontrolle der Microsoft-Zertifizierungen (ISO 27001, SOC 2, CSA Star).
  • Interne Datenschutzprüfungen und Dokumentation der KI-Prozesse bei Edumaps.

g) Zugriffskontrolle

  • Der Zugriff auf Azure-Ressourcen erfolgt über ein rollenbasiertes Zugriffskontrollsystem (RBAC).
  • Administrative Rollen werden nach dem Need-to-know-Prinzip vergeben.
  • Zugriffsrechte werden regelmäßig überprüft.
Screenshot
Screenshot: Azure IAM Rollenübersicht
Screenshot
Screenshot: Azure IAM Owner-Rollen

6.4 Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Die durch die KI-Funktion genutzte Azure-Infrastruktur ist nach ISO 27001 zertifiziert und erfüllt die Anforderungen der DSGVO-konformen Cloud-Sicherheit. Es werden ausschließlich Stateless-Inference-Aufrufe genutzt (keine Nutzung von Files API, Assistants/Threads, Stored Completions oder Fine-Tuning). Dadurch erfolgt in der Azure OpenAI Resource keine anwendungsseitige Persistenz von Prompts/Outputs. Ausgenommen hiervon sind ggf. missbrauchsrelevante Vorgänge im Rahmen des Abuse-Monitoring (dienst-/konfigurationsabhängig). Bestimmte optionale Azure-Features können Daten im Kunden-Tenant at rest speichern; diese Features sind für Edumaps deaktiviert und werden nicht verwendet.

6.5 Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

Die Einhaltung der Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit der KI-Nutzung wird regelmäßig überprüft. Dies umfasst insbesondere:

  • Prüfung der technischen Schnittstellen zwischen Edumaps und Azure OpenAI.
  • Überprüfung der vertraglichen Absicherungen.