• Wann ist mein Kind schulpflichtig?
  • In Hessen gilt die gesetzliche Schulpflicht. In der Regel kommen Kinder im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über diesen wichtigen Termin informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.
  • Bitte bringen Sie an diesem Termin den Geburtsschein (Familienstammbuch) Ihres Kindes mit.
    Bitte stellen Sie sich auch darauf ein, dass an diesem Tag eine Feststellung der deutschen Sprachkenntnisseerfolgt. Dies begründet sich darin, dass in Hessen Kindern mit Bedarf Sprachkurse (so genannte Vorlaufkurse) bereits schon vor dem Schuleintritt angeboten werden. Dies ist auch der Grund für den frühen Anmeldebeginn.
    Bei der Anmeldung erfahren Sie auch, dass Sie im Jahr der Einschulung noch zu einer schulärztlichen Untersuchung und in der Regel auch zu einem „Kennenlerntag“ eingeladen werden.
KI