Schnittstelle Studienseminar und Ausbildungsschule
  • Studienseminar und Schule erachten das Referendariat als gemeinsame Ausbildungsaufgabe und stehen in einem kontinuierlichen Austausch. Bei halbjährlich geführten Dialogrunden der Seminarleitung und den Schulleitungen wird kritisch-fragend auf Ausbildungsbelange geschaut.
  • Bei Überschneidung von schulischen Veranstaltungen oder Konferenzen, wie z.B. Gesamtkonferenzen, Fachkonferenzen oder pädagogischen Konferenzen mit Aus-bildungsveranstaltungen haben Seminarveranstaltungen - mit Ausnahme von Versetzungskonferenzen - Vorrang.
  • Falls Sie dennoch an einer schulischen Veranstaltung aus wichtigen Gründen teilnehmen möchten, müssen Sie sich mit dem/ der jeweiligen Ausbildungsverantwortlichen rechtzeitig persönlich verständigen.
  • Im Krankheitsfall informieren Sie bitte immer Studienseminar und Schule.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen im Studienseminar eingereicht werden.
  • Wenn Ausbildungsveranstaltungen wie z.B. Modulsitzungen in Ihrer Schule und/oder Unterrichtsbesuche in Ihrem Unterricht geplant sind, informieren Sie bitte rechtzeitig auch die Schulleitung.
  • An der Ausbildungsschule sind Sie ein gleichberechtigtes Mitglied des Kollegiums. Das bedeutet u. a., dass Sie auf allen Konferenzen volles Stimmrecht besitzen, aber auch, dass Sie zur Teilnahme an Konferenzen verpflichtet sind.
  • Durch die Zuweisung der Förschul-LiV an eine Förderschule bei gleichzeitiger Abordnung an ein BFZ, mit dem Einsatz an einer Regelschule, kommt es zu einer starken Häufung von Konferenzterminen. Sie sind nicht verpflichtet, an allen Konferenzen teilzunehmen! Entscheiden Sie wohlüberlegt, welche Teilnahme für Sie bedeutsam ist, und sprechen Sie diese Entscheidungen mit Ihren Mentor:innen und Schulleitungen ab.
    Allerdings haben Seminarveranstaltungen Vorrang (s. o.).
  • An die Ordnung der Ausbildungsschule sind Sie wie alle anderen Lehrkräfte gebunden. An der Ausbildungsschule ist die Schulleitung im Rahmen Ihrer Ausbildung Ihnen gegenüber weisungsberechtigt.
  • Antrag auf Genehmigung einer Klassenfahrt/ Wanderfahrt und Reisekostenabrechnung von Klassenfahrten für LiV:
    https://sts-ghrf-fritzlar.bildung.hessen.de/formulareundantraegeallgemein/index.html
  • Unterrichtsgänge, Wandertage sowie Schulausflüge sind genehmigungspflichtig durch die Schulleitung.
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