Dienstliches Schreiben
  • Formulare für Beihilfeanträge, Stundenpläne, Beurlaubungen usw. finden Sie ebenfalls für den Download auf der Website des Studienseminars:
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  • Beim amtlichen Schriftverkehr sind eine Reihe formaler Gesichtspunkte zu beachten. Beim Schriftverkehr mit vorgesetzten Behörden (z.B. der Hessischen Lehrkräfte-akademie) muss der Dienstweg eingehalten werden. Der Dienstweg geht grundsätzlich über die Leiterin des Studienseminars. Reichen Sie also alle Anfragen, Eingaben, Anträge über das Sekretariat des Seminars ein.
  • Es gibt zwei Ausnahmen:
    Beihilfe und Besoldung
  • Beihilfeanträge werden direkt von Ihnen an das Regierungspräsidium Kassel - Dezernat Beihilfen/Hünfeld - geschickt (Anschrift s. S. 24).
    In Besoldungsfragen wenden Sie sich direkt an die Hessische Bezügestelle,
    Friedrich-Ebert-Str. 106, 34119 Kassel.
  • Bei Anfragen geben Sie immer die Dienststellennummer (9642) und Ihre Personal-nummer an, die Sie von der Besoldungsstelle mit dem ersten Gehaltsauszug erhalten.
  • Achten Sie auf die äußere Form der Schreiben . Auch bei „formlosen Anträgen“ ist die äußere Form und der Dienstweg zu beachten. Formlos bedeutet in diesem Zusammenhang, dass hierfür kein Formular existiert. Es empfiehlt sich, eine Kopie von jedem Schreiben zu den persönlichen Unterlagen zu nehmen.
KI