Erste-Hilfe-Kurs für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst- Empfehlungen
  • Bei vielen Schulsituationen - so auch an Wandertagen - müssen mögliche Unfälle mit bedacht werden. Dies verhindert nicht, dass sie trotzdem passieren. Bitte wappnen Sie sich sobald wie möglich durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs zur Ersten Hilfe.
  • Bei der Meldung zur Prüfung müssen Sie nach § 48(3) HLbGDV dann auch einen Nachweis über die Befähigung zur Ersten Hilfe im Umfang von neun Unterrichts-einheiten, der nicht älter als drei Jahre ist, vorlegen.
  • Bitte kontrollieren Sie zugleich - und nicht erst bei der Prüfungsmeldung - die Aktuali¬tät einer eventuell schon vorhandenen Bescheinigung, damit Sie rechtzeitig Abhilfe schaffen können.
  • Laut Schreiben der Hessischen Lehrkräfteakademie an die Studienseminare werden die Kosten für die Kursgebühren für Gruppen übernommen.
  • Bei Interesse kann Ihr Jahrgang eigenaktiv einen Erste-Hilfe-Kurs organisieren. Für die Durchführung der Veranstaltung werden die Räumlichkeiten des Studienseminars zur Verfügung gestellt.
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