Klassenfahrten
  • Sie können grundsätzlich nur als Begleitpersonen und nicht hauptverant¬wortlich mit Klassen, in denen Sie unterrichten, o. g. Veranstaltungen durchführen. Die Teilnahme an Klassenfahrten wird in der Regel einmal während der Ausbildungszeit für höchstens zweiwöchige Fahrten vom Studienseminar gestattet. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich mit den einschlägigen rechtlichen Aspekten vertraut gemacht haben.
  • Die Teilnahme wird gestattet
     in der Regel einmal während der
    Ausbildungszeit,
  •  nur für Fahrten mit Klassen, in denen Sie
    unterrichten,
  •  für höchstens zweiwöchige Fahrten,
  •  als Begleitperson, nicht als Leiter_in.
  • Bedenken Sie bitte die Gefahr bei späterer Krankheit den workload für die Module eventuell nicht zu erreichen.
    Antrag auf Genehmigung einer Klassenfahrt/ Wanderfahrt und Reisekostenabrechnung von Klassenfahrten für LiV:
  • Antrag auf Genehmigung einer Klassenfahrt/ Wanderfahrt und Reisekostenabrechnung von Klassenfahrten für LiV:
    https://sts-ghrf-fritzlar.bildung.hessen.de/formulareundantraegeallgemein/index.html
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