Teilnahme der Fö-LiV an Konferenzen
  • Durch die Zuweisung der Förschul-LiV an die Förderschule und an ein BFZ mit dem Einsatz an einer Regelschule, kommt es zu einer starken Häufung von Konferenzterminen. Die Förderschul-LiV sind nicht verpflichtet, an allen Konferenzen teilzunehmen! Die Fö-LiV entscheiden wohlüberlegt, welche Teilnahme für sie bedeutsam ist, und sprechen diese Entscheidungen mit ihren Mentor:innen und Schulleitungen ab. Empfohlen sind max. 2 Konferenzen im Monat.
    Allerdings haben Seminarveranstaltungen Vorrang.
KI