Gutachten durch die Schulleitung
  • Die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf den pädagogischen Vorbereitungsdienst sehen vor, dass Schulleiterinnen und Schulleiter eine abschließende Beurteilung für die an ihrer Schule ausgebildeten Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellen.
    Diese Beurteilung fließt in die Gesamtbewertung der Zweiten Staatsprüfung ein.
  • Am Ende des zweiten Hauptsemesters bewertet die schulleitung unter Mitwirkung der Mentorinnen und Mentoren die praktische Unterrichtstätigkeit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in der Schule.
  • Das Schulleitungsgutachten über die LiV, die im inklusiven Setting ausgebildet werden, verantworten die Schulleitung der ausbildenden Förderschule und die Leitung des BFZ in gemeinsam.
  • Eröffnung und Aushändigung des Gutachtens
  • Die Schulleitung eröffnet das Gutachten der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. Das Gutachten ist von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zur Kenntnis zu nehmen. Der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ist durch die Schulleitung eine Durchschrift des Gutachtens auszuhändigen.
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