🗣️ Menschenwürde (Art. 1 GG)
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Artikel 1 GG sagt:
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Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
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Die Menschenwürde steht im Mittelpunkt des Grundgesetzes und sie gilt als unantastbar.
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Das bedeutet, jeder Mensch muss respektiert und geschützt werden, unabhängig von Herkunft, Aussehen, Religion oder anderen Merkmalen.
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Der Staat ist verpflichtet, die Würde aller Menschen zu achten und zu schützen.
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Beispiele im Alltag:
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- Niemand darf erniedrigt oder gefoltert werden.
- Menschen mit Behinderung müssen barrierefreien Zugang zu öffentlichen Gebäuden erhalten, damit ihre Würde gewahrt bleibt und sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
- Kinder müssen vor Gewalt und Ausbeutung geschützt werden, damit ihre Persönlichkeitsrechte respektiert werden.
- Ältere Menschen haben ein Recht auf würdevollen Umgang, z.B. in Pflegeeinrichtungen, unabhängig von ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung.
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