🗽 Freiheitsrechte (Art. 2 GG)
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Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
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Einfach gesagt: Jeder Mensch darf so leben und sein, wie er möchte. Aber dabei darf er niemandem wehtun oder die Regeln für ein gutes Zusammenleben brechen. Dazu gehört zum Beispiel, dass man keinen anderen körperlich verletzen darf und jeder frei ist, sich zu bewegen und zu entscheiden.
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Bedeutung:
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Jeder kann entscheiden, wie er leben möchte, welche Arbeit er macht oder welchen Hobbys er nachgeht.
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Beispiel im Alltag:
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- Du kannst dich bewegen, wo du willst, ohne dass der Staat dich daran hindert. Z. B. darfst du in deiner Freizeit ins Kino gehen oder Freunde besuchen, solange du niemandem schadest.
- Du darfst selbst entscheiden, welche Kleidung du tragen möchtest, egal ob bunt, schlicht oder auffällig, solange du damit niemanden beleidigst oder die Ordnung störst.
- Du kannst deine Meinung frei äußern, etwa in einem Gespräch oder auf Social Media, solange du dabei die Rechte anderer respektierst und niemanden beleidigst.
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