🕊️ Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG)
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Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
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Das Grundgesetz schützt die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Jeder darf seine Religion frei wählen, ausüben und auch wechseln.
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Beispiel im Alltag:
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- Schüler dürfen religiöse Symbole tragen oder an religiösen Festen teilnehmen. Niemand darf gezwungen werden, an gottesdienstlichen Handlungen teilzunehmen.
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- Beschäftigte können während der Arbeitspausen Gebetszeiten einhalten, sofern der Arbeitsablauf nicht gestört wird.
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- In öffentlichen Schulen ist der Religionsunterricht freiwillig, alternativ kann Ethikunterricht gewählt werden.
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