📰 Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG)
  • Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
  • Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dies umfasst auch Presse- und Informationsfreiheit. Es gibt jedoch Grenzen, zum Beispiel beim Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre.
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  • Beispiel im Alltag:
    • Du kannst einen Leserbrief an die Zeitung schreiben oder in sozialen Medien deine Meinung zu politischen Themen äußern.
    • Du darfst auf einer Demonstration ein Plakat mit deiner Meinung hochhalten.
    • Du kannst einen Blogartikel verfassen, in dem du deine Ansichten zu aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen teilst.
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