📰 Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG)
-
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
-
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dies umfasst auch Presse- und Informationsfreiheit. Es gibt jedoch Grenzen, zum Beispiel beim Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre.
-
-
Beispiel im Alltag:
-
- Du kannst einen Leserbrief an die Zeitung schreiben oder in sozialen Medien deine Meinung zu politischen Themen äußern.
- Du darfst auf einer Demonstration ein Plakat mit deiner Meinung hochhalten.
- Du kannst einen Blogartikel verfassen, in dem du deine Ansichten zu aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen teilst.
-
⚙ meinung