✉️ Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG)
  • Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
  • Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis garantiert, dass Kommunikation vor staatlichem Zugriff geschützt ist.
  • Briefe und Nachrichten dürfen nicht einfach von Behörden geöffnet oder mitgelesen werden.
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  • Beispiel im Alltag:
    • Deine E-Mails, SMS oder Briefe dürfen ohne Gerichtsbeschluss nicht von Dritten gelesen werden.
    • Pakete, die du bestellst, dürfen von der Post nicht geöffnet werden, bevor sie bei dir ankommen.
    • Telefongespräche dürfen nur abgehört werden, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt.
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