📣 Recht auf Vereinigungsfreiheit und Schutz von Arbeitskämpfen (Art. 9 GG)
  • Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
  • Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht, einen Verein zu gründen oder dabei mitzumachen. Egal, ob Sport, Musik, politisch oder gegen den Klimawandel – Hauptsache, es ist erlaubt und für ein gemeinsames Ziel.
  • Das heißt: Wenn du oder deine Freunde zum Beispiel einen Fußballverein oder eine Band gründen wollt, dürft ihr das. Niemand darf euch das verbieten, solange ihr euch an die Gesetze haltet.
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  • Beispiele im Alltag:
    • Schüler gründen einen Schülersanitätsdienst als Verein an ihrer Schule.
    • Eine Gruppe Jugendlicher gründet einen Tierschutzverein, um Tieren in der Stadt zu helfen.
    • Erwachsene schließen sich zusammen, um einen Karnevalsverein zu bilden und Feste zu organisieren.
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