🚦 Gesetzesinitiative: Wie beginnt alles?
  • Ein Gesetzesverfahren startet mit einer sogenannten Gesetzesinitiative. In Deutschland können der Bundestag (mindestens 5 % der Abgeordneten oder eine Fraktion), der Bundesrat oder die Bundesregierung ein Gesetz vorschlagen.
  • Angenommen, die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien, um den Umweltschutz zu stärken. In diesem Stadium sammelt sie Fakten, schreibt einen Gesetzentwurf und gibt ihn häufig zur Anhörung an Verbände und Experten weiter (sogenanntes Referentenentwurf-Stadium).
  • Das Ziel: Ein umfassendes und tragfähiges Gesetzesvorhaben soll entstehen.
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