📦 Erste Lesung: Präsentation im Bundestag
  • Der fertige Gesetzentwurf wird im Bundestag eingebracht und dort in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt. Im Regelfall folgt keine inhaltliche Debatte, sondern es wird direkt entschieden, an welche Ausschüsse der Entwurf zur weiteren Beratung verwiesen wird.
  • Für das Beispiel des Umweltschutzgesetzes wäre insbesondere der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zuständig. Hier werden die zentralen Fragen gesammelt, die später intensiv diskutiert werden sollen.
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