🏛️ Bundesrat: Zweite Kammer prüft das Gesetz
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Nach der Verabschiedung im Bundestag geht das Gesetz an den Bundesrat, in dem die Länder vertreten sind.
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Der Bundesrat prüft, ob die Interessen der Bundesländer und die Verfassung beachtet wurden.
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Bei Gesetzen, die die Länder betreffen, hat der Bundesrat ein Zustimmungsrecht (Zustimmungsgesetze). Bei anderen kann er lediglich Einwände erheben (Einspruchsgesetze).
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Am Beispiel des Umweltschutzgesetzes: Hat der Bundesrat Bedenken, kann er den Vermittlungsausschuss anrufen. Nach Einigung kann das Gesetz endgültig verabschiedet werden.
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