👨⚖️ Bundespräsident: Letzter Schritt vor Inkrafttreten
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Das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt.
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Der Bundespräsident prüft, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist. Bei gravierenden Zweifeln an der Rechtmäßigkeit kann er die Ausfertigung verweigern, was in der Praxis jedoch selten vorkommt.
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Stimmt alles, unterschreibt der Bundespräsident das Gesetz. Nach der Unterzeichnung wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit, entweder zum festgelegten Termin oder unmittelbar, in Kraft.
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Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen – das neue Umweltschutzgesetz ist jetzt bindend für alle Bürger Deutschlands.
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