🎬 Fazit: Zusammenspiel der Institutionen
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- Die Bundesregierung bringt häufig die ersten Entwürfe ein, aber alle drei Organe – Bundestag, Bundesrat, Regierung – können initiativ werden.
- Der Bundestag debattiert, prüft, ändert und entscheidet über das Gesetz maßgeblich.
- Der Bundesrat repräsentiert die Länderinteressen und kann Gesetze verzögern oder Änderungen erzwingen.
- Der Bundespräsident hat eine Kontrollfunktion, bevor das Gesetz gültig wird.
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Dieses Zusammenspiel sorgt für demokratische Kontrolle, Ausgewogenheit und die Beachtung unterschiedlicher Interessen – am Beispiel des Umweltschutzgesetzes zeigt sich, dass viele Hürden genommen werden müssen, bevor ein Gesetz tatsächlich in Kraft tritt.
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