Das Referendariat am Studienseminar GHRF Fritzlar
Melanie PavlikDas Studienseminar Fritzlar
Vorwort
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Vorwort
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Liebe neue Kolleginnen und Kollegen,
herzlich willkommen am Studienseminar für Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen Fritzlar. Das Kollegium, die Leitung, die Verwaltung des Seminars und ebenso all die anderen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst freuen sich, dass Sie Ihr Referendariat an unserem Studienseminar beginnen und wir hoffen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen werden. - Dieses Informationsboard soll Ihren Start in den Vorbereitungsdienst unterstützen. Weitere Hinweise zu den Veranstaltungen sowie zu Schule und Unterricht erhalten Sie auf unserer Website https://sts-ghrf-fritzlar.bildung.hessen.de.
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Für Fragen, die offen bleiben, können Sie jederzeit alle im Studienseminar Beschäftigten ansprechen. Ganz besonders natürlich Ihre_n BRH-Ausbilder:in, die Sie zeitnah kennenlernen werden.
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Die pädagogische Ausbildung bei uns soll Sie befähigen, Lernende in ihrer bunten und lebendigen Vielfalt zu unterrichten, zu erziehen, zu beraten, zu betreuen, diagnose-basiert zu fördern und zu beurteilen und die Entwicklungsprozesse der Schule mitzugestalten.
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Sie beginnen Ihre Ausbildung in einer Zeit, in der wir uns als Kollegium auf den Weg zu einer neuen Lernkultur begeben haben, die die Selbststeuerung und die Autonomie der Lernenden als reflektierende_r Praktiker:in im Mittelpunkt sieht. Zu diesem Leitbild gehört in unserem Verständnis Selbst-bewusst-sein:
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Zielorientierung: Ich weiß, was und warum ich es tue!
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Kompetenzorientierung: Ich bin stolz auf das, was ich kann!
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Entwicklungsorientierung: Ich werde das, was mir fehlt, noch Schritt für Schritt entwickeln!
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Das Abenteuer Leben ruft und eine herausfordernde Ausbildungszeit liegt vor Ihnen, in der jede_r in Begleitung unseres Kollegiums, der Mentorinnen und Mentoren sowie der anderen LiV einen einzigartigen, unverwechselbaren Lernweg gehen wird. Dabei werden Sie intensiv an Ihrer persönlichen Meisterschaft des Lehrens und Lernens für einen wunderbaren, rundherum anspruchsvollen Beruf arbeiten.
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„Echtes Lernen berührt den Kern unserer menschlichen Existenz. Lernen heißt, dass wir uns selber neu erschaffen.“ (Peter Senge)
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‚Sich selber neu erschaffen‘ ist ein wunderbares Bild, das die Kreativität und evolutionäre Kraft des Wachstumsprozesses ‚Lernen‘ in den Vordergrund stellt.
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Eine Vision von sich selbst in der Zukunft haben, bei sich bleiben und der ureigenen inneren Spur folgen, Vertrauen in die eigene Entwicklung haben, Stärken für die jeweils nächste Zone der eigenen Entwicklung selbstbewusst nutzen, sich eigene, kontextadäquate Ziele setzen und alle kleinen Schritte dahin freudig begrüßen, den Weg zwischen IST und SOLL realistisch einschätzen, ‚Fehler‘ als Fenster zum eigenen Lernen verstehen können … dies alles sind wichtige Bausteine für eine innere Balance im Referendariat.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie dabei vielen Ausbildenden, Mentorinnen und Mentoren sowie Schulleitungen begegnen, die Sie gerade im Feld von Bewertung als ‚critical friend‘ erleben, die Ihnen ein echtes Gegenüber, ein Widerpart im guten Sinne sind, die Ermöglichungsräume mit Ihnen betreten und Sie beim Wachsen und ‚Sich-selber-neu-erschaffen‘ inspirieren und begleiten können. -
Herzlichst
Anke Meyreiß -
Abkürzungen und Begriffe
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ABA
Ausbildungsbeauftragte_r -
BHS
Berufliche Handlungssituationen -
GHRF
Lehramt für Grund-, Haupt-, Real- und Förderschule -
HBEP
Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan -
HBS
Hessische Bezügestelle -
HKM
Hessisches Kultusministerium -
HLbG
Hessisches Lehrerbildungsgesetz -
HLbGDV
Durchführungsverordnung zum HLbG -
HRS
Hessischer Referenzrahmen Schulqualität -
KC
Kerncurriculum -
lakk
online-Lernplattform der LA:
lernen, arbeiten, kommunizieren und kooperieren -
LeBeBo
Lernbegleitbogen -
LiV
Lehrkraft / Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst -
LA
Hessische Lehrkräfteakademie -
M…
Modulveranstaltung -
M DFB
Modul „Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen“ -
M DLL
Modul „Diversität in Lehr- und Lernprozessen nutzen“ -
M LL
Modul „Lehr- und Lernprozesse innovativ gestalten“ -
M Fach
Modul „Unterrichtsfach xy“ -
R. a. A.
Rektor:in als Ausbildungsleiter:in -
STS
Studienseminar -
UB
Unterrichtsbesuch -
V…
Ausbildungsveranstaltung -
V EBB
Veranstaltung „Erziehen, Beraten, Betreuen“ -
V INN
Veranstaltung „Innovieren in Unterricht und Schule mit dem Schwerpunkt bildungspolitisch relevanter Fragestellungen“ -
V BRB
Veranstaltung „Beraten und Reflexion der Berufsrolle“ -
V BRH
Veranstaltung „Beratung und Reflexion von beruflichen Handlungssituationen“ -
V EIN
Einführungsveranstaltung (E) -
V Merz
Veranstaltung Medienerziehung -
V SMS
Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule
Vignette Planungshilfe für den Unterricht; incl. Präambel -
VV
Vollversammlung -
ZVG
Zielvereinbarungsgespräch
Das Studienseminar
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… ist eine regionale Niederlassung der Hessischen Lehrkräfteakademie und ist zuständig für die Ausbildung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen im Schwalm-Eder-Kreis und im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Im gleichen Gebäude befindet sich auch das Staatliche Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg.
Die Ausbildungsveranstaltungen während Ihres Referendariats finden in den Räumen des Studienseminars, aber auch oft an den Ausbildungsschulen der beiden Landkreise
statt. -
In unserem Studienseminar werden zurzeit ca. 150 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst von 31 Ausbilder:innen ausgebildet. Zu uns gehören etwa 130 Ausbildungsschulen im Schwalm-Eder-Kreis und dem Landkreis Waldeck-Frankenberg.
Ausbilder:innen und Ausbildungsbeauftragte am Studienseminar Fritzlar
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Andreas Becker
Arbeitslehre -
Christian Becker
Mathematik, DLL -
Nadine Becker
DLL -
Maren Bielefeldt
Förderschulmodul, EBB -
Maike Deck
DFB, DLL -
Katharina Dersmann
Englisch, Deutsch -
Renate Dörrie
Evangelische Religion, EBB -
Cornelia Eder
Deutsch -
Angelika Fabricius
DLL -
Karin Garthe
Deutsch -
Daniela Hartwich
Mathematik, DFB -
Ulrike Henpf
Musik, EBB -
Wiebke Hilgers
Evangelische Religion, Mathematik -
Janina Kupferschläger
Mathematik -
Sylvia Kirschning
Deutsch, DFB -
Holger Kraus
Englisch -
Steffen Lenz
Chemie, Physik -
Eve Lotz
Sachunterricht, EBB -
Tanja Mehlfärber
Mathematik -
Sabrina Nellen
Förderschulmodul -
Melanie Pavlik
DFB -
Britta Sauerwein
Deutsch -
Mathias Schute
Sport, EBB -
Annette Starke
DFB, Sachunterricht, DLL -
Jannik Stiehl
PoWi, DFB -
Martina Sutter
Biologie, DFB -
Andrea Vesely
DFB, DLL -
Manuela Witzel
DFB, Mathematik -
Jörg Wöllenstein
Förderschulmodul, Geschichte
Kontakt & Kommunikation
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Gelingende Kommunikation ist eine große Herausforderung in einem so großen System.
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Da nahezu der gesamte Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Sekretariat wie auch Informationen Ihrer Ausbilder:innen elektronisch übermittelt werden,
sind Sie verpflichtet, WERKTÄGLICH in Ihr Postfach zu schauen und Anfragen auch zügig zu beantworten. -
Sie erhalten zeitnah eine Dienst-E-Mail-Adresse, zu deren Nutzung Sie bei dienstlichen Angelegenheiten datenschutzrechtlich verpflichtet sind.
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Bitte beachten Sie ferner die unsere Arbeitsplattformen lakk und Moodle, die Aushänge im Seminar und an den Informationstafeln der Ausbildungsschulen!
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Melden Sie im Sekretariat umgehend jede Änderung von persönlichen Daten, wie Anschrift (Telefonnummer, E-Mail), Bankverbindung, Familienstand, Geburten, letztere unter Vorlage der Urkunde. Wir informieren die Hessische Lehrkräfteakademie und die Hessische Bezügestelle.
Öffnungszeiten
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Sekretariat und Bibliothek sind am Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten müssen vorab verabredet werden. -
Öffnungszeiten in den Ferien
Die für die Schulen verbindliche Ferienregelung gilt auch für das Studienseminar. An den beweglichen Ferientagen finden keine Seminarveranstaltungen statt. Während der Ferien sind das Sekretariat und die Bibliothek in der Regel mittwochs von 09.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Gütesiegel "Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen"
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Veränderung und Lernen geschehen nicht in der Komfortzone, sondern bedeuteten immer auch Irritation, Verunsicherung, Ängste und fordert das Wagnis, sich auf Neues, Ungewohntes, Unbekanntes einzulassen.
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Um sich auf Entwicklungsarbeit und Veränderungen einzulassen, brauchen alle im Studienseminar arbeitenden Menschen einen sicheren Rahmen. Eine verlässliche, transparente, langfristige und exzellente Organisation sowie eine stete Arbeit an der Optimierung aller Verwaltungsprozesse bilden für uns die Basis, um eine glaubhafte Kultur der Unterstützung, Verlässlichkeit und Annahme in allen dienstlichen Bezügen zu leben.
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Unser Credo in Fritzlar ist es, nach stimmigen, individuellen Lösungen mit allen Beteiligten zu suchen z.B.:
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- Verkürzung des Referendariates,
- Teilzeitreferendariat,
- Begleitung schwerbehinderter oder gleichgestellter Mitarbeiter:innen,
- individuelle Lösungen in persönlichen Krisensituationen (längerfristige Krankheit, Beziehungskrisen, pflegebedürftige Angehörige, Begleitung von Sterbenden, Leben von Trauerphasen …) und in beruflichen Krisen.
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Wir sind stolz auf das, was wir seit Jahren im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten und freuen uns, dass wir am 29. April 2016 mit dem Gütesiegel ‚Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen‘ ausgezeichnet worden sind. Im Mai 2018 erhielt das Studienseminar die Rezertifizierung die damit verbundene Auszeichnung für weitere vier Jahre.
Die Zielvereinbarung mit dem Land Hessen gibt Einblick in diese uns wichtige, unermüdliche Arbeit im Bereich der Seminarkultur.
Kompetenzorientiert unterrichten- Grundlagen
Hessischer Referenzrahmen Schulqualität
HLbG
DV
Index für Inklusion
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www.beltz.de LINK
Ausbildung im Studienseminar Fritzlar
Struktur der modularisierten Ausbildung im Studienseminar Fritzlar
Berufliche Handlungssituation
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Berufliche Handlungssituationen (kurz BHS) sind "regelmäßig zu erwartende" Situationen aus Ihrem Unterricht, die Sie selbst als solche identifizieren.
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Die BHS sollen dann eigenständig von Ihnen bearbeitet werden mit dem Ziel der eigenen Professionalisierung und dem Ausbau der eigenen Reflexions- und Handlungskompetenz.
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Sie erhalten Unterstützung bei der Bearbeitung ihrer BHS, bspw. durch BRH, Modularbeit, Mit-LiV, Beratung durch AuA usw.
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Hier finden Sie weiterführende Informationen zur BHS:
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read.bookcreator.com LINK
Ausbildungsveranstaltungen
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BRH
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ist die Veranstaltung "Beratung und Reflexion von Beruflichen Handlungssituationen", welche Sie durchgehend vom Einführungs- bis zum Prüfungssemester besuchen.
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Ziel der Veranstaltung ist, die Reflexions- und Handlungskompetenz zu fördern. Dies geschieht v.a. durch die Arbeit an Beruflichen Handlungssituationen. Die Arbeit in Triaden und das Coaching-Modell GROW sind elementare Strukturen der Modularbeit.
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VINN
V INN- Innovieren in Unterricht und Schule mit dem Schwerpunkt bildungspolitisch relevanter Fragestellungen
Zum aktuellen Zeitpunkt beinhaltet die Ausbildungsveranstaltung einen Projekttag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Einführungsphase und nachfolgend wählbare Bausteine zu den zentralen Querschnittsthemen Deutsch als Zweitsprache - Bildungssprache Deutsch, Medienbildung und Digitalisierung und Inklusion. Diese finden an insgesamt 4 Terminen, verteilt über das 1. Und 2. Hauptsemester statt. Sie sind in Grundlagen und Vertiefungsangebote organisiert. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst können sich im Vorfeld der Veranstaltungen einem der Themenbausteine zuordnen. Die LiV informieren sich, analysieren ihre Bedarfe und vernetzen diese mit ihren beruflichen Handlungssituationen -
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Veranstaltungsteilnahme
Sie sind zur Teilnahme an allen Seminarveranstaltungen verpflichtet. Sollten Sie an einer Modul- oder Ausbildungsveranstaltungssitzung nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte rechtzeitig den/ die Ausbilder:in sowie die Verwaltung des Studienseminars.
Module
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Module bestehen inhaltlich und organisatorisch aus aufeinander bezogenen Veranstal-tungen, in denen in Wechselwirkung von Theorie und Unterrichtspraxis die grund-legenden Kompetenzen für die Tätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer erworben werden sollen. Die Inhalte und die zu erwerbenden Kompetenzen sind mit den anderen Ausbildungsinhalten vernetzt und erweitern kumulativ Ihre unterrichtlichen Kompetenzen.
Pro Modul finden zwei Unterrichtsbesuche statt. -
Jedes Modul ist mit einer Präsenzzeit von 20 Zeitstunden geplant, das sind i. d. R. vier halbtägige Sitzungen im Semester. In die Modulsitzungen ist oft auch Unterrichtspraxis integriert.
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Module nach § 44 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) sind:
1. vier Module zum Kompetenzbereich Unterrichten in den Fächern oder Fach-richtungen,
2. ein Modul ‚Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen‘ (MDFB),
3. ein Modul ‚Diversität in Lehr- und Lernprozessen nutzen‘ (MDLL),
4. ein Modul ‚Lehr- und Lernprozesse innovativ gestalten‘ (MLL).
Die Module des Kompetenzbereichs Unterrichten in den Fächern bzw. Fachrichtungen verteilen sich -
- für das Lehramt an Haupt- und Realschulen auf beide Fächer,
- für das Lehramt an Grundschulen auf das Langfach nach § 10 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes sowie auf die zwei anderen Unterrichtsfächer nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 5 des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes,
- für das Lehramt an Förderschulen auf die Fachrichtung und das Unterrichtsfach.
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Informationen zu den zu erwerbenden Kompetenzen in den verschiedenen Aus-bildungsveranstaltungen, allgemeinen Modulen und den Fachmodulen finden Sie hier:
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In den Modulen erhalten Sie darüber hinaus die Möglichkeit, an Ihren beruflichen Handlungssituationen zu arbeiten, sich hierzu auszutauschen und den Fortschritt zu reflektieren. Zu diesem Prozess erhalten Sie formatives Feedback.
Portfolio
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Den Prozess Ihrer Professionalisierung dokumentieren Sie reflexiv in einem Portfolio.
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Es begleitet, organisiert und dokumentiert den eigenen Entwicklungsprozess und vertieft die Arbeit an den BHS. In der Veranstaltung BRH wird Raum für die Arbeit am Portfolio geschaffen.
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Weiterführende Informationen sind hier zu finden:
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read.bookcreator.com LINK
Ausbildung in der Schule
Ausbildung in der Schule
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Ihre Zuweisung zu einer Ausbildungsschule erfolgt durch die Leitung des Studienseminars im Benehmen mit der jeweiligen Schulleitung und dem Staatlichen Schulamt.
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Neben Ihren Mentor:innen begleitet Sie die Schulleitung während der Ausbildung.
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Am Ende erstellt Ihre Schulleitung ein an den Kriterien des Hessischen Referenzrahmens ausgerichtetes Gutachten.
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Ihr Ankommen in der Schule ist mit vielen neuen Kontakten verbunden. Nutzen und suchen Sie viele Hospitationsmöglichkeiten, um die Vielfalt Ihres professionellen Umfeldes kennenzulernen.
Hospitation
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Die Hospitationen betragen in jedem Semester mindestens zwei Wochenstunden.
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Im Fall der Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen soll die Hospitation jeweils in dem Fach erfolgen, in dem keine Modulveranstaltung durchgeführt wird.
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Gegenüber der Seminarleitung hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst einen Nachweis über die Durchführung der Hospitationen sowie des angeleiteten und eigenverantworteten Unterrichts durch die Vorlage eines Stundenplans zu erbringen.
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Nutzen Sie die Möglichkeiten zur zunehmenden Selbstaktivierung während Ihrer Hospitationen. Werden Sie aktiv, z.B. durch die Übernahme überschaubarer und isolier-barer Lehrtätigkeiten/Hilfe bei der Planung und Durchführung von Unterricht:
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- Hausaufgabenkontrolle
- Beratung einer Schülergruppe bei Gruppenarbeit
- Individuelle Hilfen in Stillarbeitsphasen
- Vorbereitung, Aufbau und Durchführung eines Experiments
- Auswahl und Einsatz der Arbeitsmittel
- Ergebnissicherung
- Teamteaching
- Unterricht unter Anleitung
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Das Studienseminar unterstützt die Arbeit der Mentor:innen durch die ausbildungs-begleitende Qualifizierungsmaßnahme ‚Mentorieren im Team‘. Zu den Veranstaltungen werden alle Mentor:innen zu Beginn der jeweiligen Hauptsemester eingeladen.
Schnittstelle Studienseminar und Ausbildungsschule
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Studienseminar und Schule erachten das Referendariat als gemeinsame Ausbildungsaufgabe und stehen in einem kontinuierlichen Austausch. Bei halbjährlich geführten Dialogrunden der Seminarleitung und den Schulleitungen wird kritisch-fragend auf Ausbildungsbelange geschaut.
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Bei Überschneidung von schulischen Veranstaltungen oder Konferenzen, wie z.B. Gesamtkonferenzen, Fachkonferenzen oder pädagogischen Konferenzen mit Aus-bildungsveranstaltungen haben Seminarveranstaltungen - mit Ausnahme von Versetzungskonferenzen - Vorrang.
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Falls Sie dennoch an einer schulischen Veranstaltung aus wichtigen Gründen teilnehmen möchten, müssen Sie sich mit dem/ der jeweiligen Ausbildungsverantwortlichen rechtzeitig persönlich verständigen.
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Im Krankheitsfall informieren Sie bitte immer Studienseminar und Schule.
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen im Studienseminar eingereicht werden.
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Wenn Ausbildungsveranstaltungen wie z.B. Modulsitzungen in Ihrer Schule und/oder Unterrichtsbesuche in Ihrem Unterricht geplant sind, informieren Sie bitte rechtzeitig auch die Schulleitung.
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An der Ausbildungsschule sind Sie ein gleichberechtigtes Mitglied des Kollegiums. Das bedeutet u. a., dass Sie auf allen Konferenzen volles Stimmrecht besitzen, aber auch, dass Sie zur Teilnahme an Konferenzen verpflichtet sind.
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Durch die Zuweisung der Förschul-LiV an eine Förderschule bei gleichzeitiger Abordnung an ein BFZ, mit dem Einsatz an einer Regelschule, kommt es zu einer starken Häufung von Konferenzterminen. Sie sind nicht verpflichtet, an allen Konferenzen teilzunehmen! Entscheiden Sie wohlüberlegt, welche Teilnahme für Sie bedeutsam ist, und sprechen Sie diese Entscheidungen mit Ihren Mentor:innen und Schulleitungen ab.
Allerdings haben Seminarveranstaltungen Vorrang (s. o.). -
An die Ordnung der Ausbildungsschule sind Sie wie alle anderen Lehrkräfte gebunden. An der Ausbildungsschule ist die Schulleitung im Rahmen Ihrer Ausbildung Ihnen gegenüber weisungsberechtigt.
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Antrag auf Genehmigung einer Klassenfahrt/ Wanderfahrt und Reisekostenabrechnung von Klassenfahrten für LiV:
https://sts-ghrf-fritzlar.bildung.hessen.de/formulareundantraegeallgemein/index.html -
Unterrichtsgänge, Wandertage sowie Schulausflüge sind genehmigungspflichtig durch die Schulleitung.
Kurs Schulrecht
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Die Hessische Lehrkräfteakademie stellt mit diesem Online-Kurs Schulrecht den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und allen an der Ausbildung Beteiligten eine Möglichkeit zur Verfügung, sich mit komplexen beruflichen Handlungssituationen im Bereich Schulrecht auseinanderzusetzen und Kenntnis von wichtigen Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zu erhalten, die im Schulalltag wichtig sind.
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Im Kurs werden Sie, ausgehend von Fallbeispielen, mit wichtigen Regelungen bekannt gemacht. Die Einbettung der juristischen Lösung in pädagogische Überlegungen erweitert den Betrachtungshorizont. Die Fallbeispiele sind bewusst einfach gehalten, damit der Fokus auf dem Kern der Problemstellung bleibt.
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Die Auseinandersetzung mit rechtlichen Problemen in der Schule beginnt meist dann, wenn der Konflikt schon eskaliert ist. Unser Kurs soll dazu anregen, sich bereits vorab mit konkreten Situationen auseinanderzusetzen um dann mit rechtlichem Wissen den Anforderungen zu begegnen.
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Sobald Sie Zugang zu unserem Portal Moodle haben, können Sie über den Link den Kurs Schulrecht Hessen aufrufen und bearbeiten.
Ausbildung in der Grundschule
Ausbildung in der Haupt-, Realschule
Ausbildung in der Förderschule
Ausbildung der Förderschullehrkraft
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Ihre berufliche Realität als Förderschullehrkraft nach dem Referendariat hat sich dahingehend verändert, dass Sie an einer Förderschule (‚stationäres System’) oder an einem Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) (‚ambulantes System’) eingesetzt werden.
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Die Ausbildung zur Förderschullehrkraft im Vorbereitungsdienst trägt dieser veränderten beruflichen Wirklichkeit Rechnung, indem Sie an beiden Standorten (‚ambulantes und stationäres System’) eingesetzt und über die Module ausgebildet werden.
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Die Hälfte Ihrer Unterrichtsverpflichtung decken Sie an der Stammschule ab und werden dort in Ihrem studierten Fach und einer Fachrichtung ausgebildet.
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Der zweite Teil der Unterrichtsverpflichtung sowie die Hospitationsstunden werden an dem o.g. BFZ abgeleistet.
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Ihre Tätigkeitsbereiche sollten sich nicht nur auf vorbeugende Maßnahmen, Einzelförderungen bzw. beratenden Tätigkeiten beziehen, Ihr Arbeitsschwerpunkt muss im Bereich von unterrichtswirksamen Tätigkeiten liegen und orientiert sich an Ihren studierten Fachrichtungen sowie den Konzepten der Ausbildungsschule.
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Ihnen werden Mentor:innen an beiden Standorten zugewiesen. Unterrichtsbesuche finden sowohl in der Stammschule als auch in der inklusiven Beschulung statt.
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Leitfaden Kooperationsgespräche
Teilnahme der Fö-LiV an Konferenzen
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Durch die Zuweisung der Förschul-LiV an die Förderschule und an ein BFZ mit dem Einsatz an einer Regelschule, kommt es zu einer starken Häufung von Konferenzterminen. Die Förderschul-LiV sind nicht verpflichtet, an allen Konferenzen teilzunehmen! Die Fö-LiV entscheiden wohlüberlegt, welche Teilnahme für sie bedeutsam ist, und sprechen diese Entscheidungen mit ihren Mentor:innen und Schulleitungen ab. Empfohlen sind max. 2 Konferenzen im Monat.
Allerdings haben Seminarveranstaltungen Vorrang.
Unterrichtseinsatz während der Ausbildung
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Einführungsphase
5-6 Wochenstunden Hospitationen und angeleiteter Unterricht an der Förderschule und 5-6 Wochenstunden Hospitationen und angeleiteter Einsatz im BFZ -
Erstes und zweites Hauptsemester und Prüfungssemester
5-6 Wochenstunden eigenverantwortlicher Unterricht an der Förderschule und 5-6 Wochenstunden eigenverantwortlicher Einsatz im BFZ + mind. 2 Wochenstunden Hospitation am BFZ -
Die Hospitationen im BFZ sind dazu angedacht, Fö-Lehrkräfte bei der Erstellung von Gutachten und Beratungen zu begleiten
Zusammenarbeit mit Mentor:innen
Zusammenarbeit mit Mentor:innen
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Für Ihre Ausbildungszeit werden Ihnen i.d.R. zwei Mentor:innen zugewiesen. Die Tätigkeit des Mentors/ der Mentorin übt eine Lehrkraft dann aus, wenn Sie in ihrem/ seinem Unterricht hospitieren, einzelne Stunden - Unterricht unter Anleitung - übernehmen und wenn er/ sie Ihnen bei der Vor- und Nachbereitung der schulischen Arbeit z.B. wie folgt unterstützt:
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- Information über die aktuelle Unterrichtssituation der Klasse (Leistungsstand und Arbeitsverhalten der Klasse und einzelner Lernenden). Mit welchen Arbeitsformen ist die Klasse vertraut?
- Stellung der Stunde innerhalb einer Unterrichtseinheit (Vorkenntnisse zu diesem Thema. Folgerung für die Weiterführung der Unterrichtseinheit, weiterführende Lernplanung).
- Einführung in das Schulcurriculum, vorhandene Arbeitspläne der Schule und in die Schulprogrammarbeit (Ergebnisse von Fachkonferenzen, Rahmenplan ...).
- Informationen über eingeführte und vorhandene Lehrbücher und andere Unter-richtsmittel (Karten, technische Medien, Anschauungsmittel usw.).
- Zunehmende Beteiligung der LiV an der Unterrichtsplanung (Teilhaben an der Unterrichtsplanung der Mentorin/ des Mentors bis zur selbstständigen Unterrichtsplanung der LiV).
- Ausbildungsbegleitung durch die Mentor:innen in den drei weitere Semestern: Unterstützung bei der eigenständigen Reflexion
- Teilnahme an den Unterrichtsbesuchen
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Der eigenverantwortete Unterricht nach Satz 1 Nr. 2 wird mindestens zwei bis zu vier Unterrichtsstunden durch eine Mentorin oder einen Mentor betreut, die oder der in diesem Unterricht anwesend ist.
Mentorieren im Team - M I T
Freistellung der Mentor:innen für UB
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Die Freistellung der Mentorinnen und Mentoren für die Unterrichtsbesuche durch die Schulleitungen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Ausbildung. Die Freistellung für die Unterrichtsbesuche ist daher nicht nur wünschenswert sondern notwendig.
Dazu gehört die Freistellung für die entsprechende Unterrichtsstunde und einer weiteren Unterrichtsstunde für die Nachbesprechung
Zusammenarbeit mit der Schulleitung
Zusammenarbeit mit der Schulleitung
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Die Schulleitung trägt dafür Sorge, dass die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst an der Schule ordnungsgemäß ausgebildet werden.
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Damit Sie Ihr Potenzial zur beiderseitigen Zufriedenheit in der Ausbildung entfalten können, werden Sie durch die Schulleitung unterstützt. Seien Sie proaktiv! Sorgen Sie eigenverantwortlich für sich, wenn Sie Fragen haben oder ein Feedback zur persönlichen Weiterentwicklung bekommen möchten.
Gutachten durch die Schulleitung
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Die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf den pädagogischen Vorbereitungsdienst sehen vor, dass Schulleiterinnen und Schulleiter eine abschließende Beurteilung für die an ihrer Schule ausgebildeten Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erstellen.
Diese Beurteilung fließt in die Gesamtbewertung der Zweiten Staatsprüfung ein. -
Am Ende des zweiten Hauptsemesters bewertet die schulleitung unter Mitwirkung der Mentorinnen und Mentoren die praktische Unterrichtstätigkeit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in der Schule.
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Das Schulleitungsgutachten über die LiV, die im inklusiven Setting ausgebildet werden, verantworten die Schulleitung der ausbildenden Förderschule und die Leitung des BFZ in gemeinsam.
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Eröffnung und Aushändigung des Gutachtens
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Die Schulleitung eröffnet das Gutachten der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. Das Gutachten ist von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zur Kenntnis zu nehmen. Der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ist durch die Schulleitung eine Durchschrift des Gutachtens auszuhändigen.
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Der Unterrichtsbesuch
Vorgaben zum Unterrichtsentwurf/ zur Unterrichtsskizze
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Die Verschriftlichung der Unterrichtsplanung
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Mit der Zielperspektive „Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst planen,
realisieren und reflektieren Unterricht fach- und sachgerecht“ dient die umfassende gedankliche Durchdringung der Planung von Unterricht der eigenen Professionalisierung der LiV. -
Beim Verschriftlichen dieser umfassenden Planungsgedanken werden die der LiV bedeutsamen Aspekte akzentuiert. Dabei können - unter Beachtung des durch die HLbGDV gesetzten Rahmens und der SR-Beschlüsse - verschiedene Darstellungsformen, wie z.B. Fließtext,
Tabelle mit Spiegelstrichen und wenigen erläuternden Sätzen, Mindmap
oder auch Mischformen, genutzt werden. -
Der Schwerpunkt der verschriftlichten Planung liegt auf den **begründeten
Entscheidungen**. Dabei sollen die didaktische Durchdringung sowie die
Vernetzung der Planungselemente der kompetenzorientierten
Lernprozesse ersichtlich werden und die einzelne Stunde mit ihren
zentralen Zielen abgeleitet sein. -
Für die Unterrichtsbesprechung ergibt
sich als Folge, dass die so formulierten Inhalte zusammen mit der
gehaltenen Stunde den Kern bilden. -
Verbindliche Vorgaben für das Lehramt an Grundschulen:
In jedem Fachmodul legen Sie einen Unterrichtsentwurf und eine
Unterrichtsskizze vor. -
Für alle weiteren Unterrichtsbesuche in den
allgemeinpädagogischen Modulen DFB, DLL, MLL ist die Vorlage einer Unterrichtsskizze ausreichend. -
Verbindliche Vorgaben für das Lehramt an Haupt- und Realschulen
und Förderschulen:
In jedem Fachmodul legen Sie zwei Unterrichtsentwürfe vor. Für alle
weiteren Unterrichtsbesuche in den allgemeinpädagogischen Modulen
DFB, DLL, MLL ist die Vorlage einer Unterrichtsskizze ausreichend. -
Verbindliche Inhalte des Unterrichtsentwurfs (nicht mehr als 8 Seiten)
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Zentrale Ziele der Unterrichtsstunde im Hinblick auf die Kompetenzerwartungen der Lernprozesse
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Begründete Darstellung der Konzeption der kompetenzorientierten Lernprozesse, in die die Unterrichtsstunde eingebunden ist
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Didaktische Schwerpunktsetzung einschließlich der jeweiligen
Begründungszusammenhänge -
1.Analyse des Lerngegenstandes und dessen Bedeutung für die Lernenden
2.Analyse der Lernausgangslage -
- Didaktische Reduktion
Methodische Umsetzung
Verlaufsplanung des Unterrichts
- Didaktische Reduktion
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Verbindliche Inhalte des Entwurfs für die Ausbildung im inklusiven Setting
(nicht mehr als 8 Seiten)
Zentrale Ziele des BFZ-Einsatzes
Begründete Darstellung der eigenen Konzeption im Hinblick auf die Entscheidungsfelder
o „Unterricht & Vermittlung“
o Kooperation & Teamarbeit
o Förderplanung
o Eigene Professionalisierung -
Didaktische Schwerpunktsetzung innerhalb der Entscheidungsfelder einschließlich der jeweiligen Begründungszusammenhänge
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Verlaufsplanung des Unterrichts/ der Förderung
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Die Unterrichtsskizze
(nicht mehr als 4 Seiten)
Die Unterrichtsskizze ist als skizzierte Form des Entwurfs anzusehen.
Relevante Aspekte der Planung werden fokussiert und alternativ dokumentiert dargestellt (C-Map, Grafik, freie Darstellung/ Lernlandkarte, Stichpunkte/…). -
Inhalte des Anhangs
Verbindlich: Literatur- und Quellenverzeichnis (bezogen auf die
Planung)
Verbindlich: Exemplarisch ausgewählte Unterrichtsmaterialien
ggf. Tafelbild (wenn für den Lernprozess tragend)
ggf. Baumdiagramm zur Visualisierung der inklusiven Strukturen innerhalb der Lerngruppe -
Aufgrund der Anonymisierung sind in einer gesonderten Mail die
folgenden Inhalte mitzuteilen:
Vorname, Name, Ausbildungsphase und Fächer/Fachrichtung der LiV
Datum und Uhrzeit des Unterrichtsbesuchs
Fach, Thema der Einheit, Thema der Stunde
Jahrgangsstufe oder Vergleichbares
Modulbezeichnung, Name Ausbilder:in
Sitzplan (mit Namen und Namensschlüssel der SuS) aus der Perspektive der Ausbilder:innen
Die Unterrichtsnachbesprechung
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Unterrichtsnachbesprechung
Der Lernbegleitbogen
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Ihr Lernbegleitbogen ist ein erprobtes Instrument, um IHREN Ausbildungsprozess selbstgesteuert sowie unter Inanspruchnahme gezielter Beratung zu unterstützen. Sie tragen nach jedem UB Ihre gezeigten Stärken und Entwicklungsbereiche ein. Er soll Ihnen helfen, einen ‚Roten Faden Ihrer Lernentwicklung‘ über einzelne Unterrichtsnachbesprechungen hinaus zu finden und zu gestalten.
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Der LebeBo kann in gemeinsamen Gesprächen zur Unterrichtsarbeit und -reflexion mit Ihren Mentorinnen und Mentoren sowie ihren Ausbilderinnen und Ausbildern sehr förderlich für Ihren individuellen Ausbildungsprozess sein.
Zum Umgang mit dem LeBeBo ist Folgendes zu beachten: -
- Vor dem UB wird der LeBeBo mit der Unterrichtsvorbereitung an die/den verantwortliche/n Ausbilder_in und die Mentor_innen verschickt. (Hinweis: vor dem ersten UB können Sie beispielsweise mögliche Beobachtungsschwerpunkte vor dem Ausfüllen mit Ihrer/m Mentor_in besprechen.)
- Tragen Sie gewonnene Erkenntnisse aus der Nachbesprechung (max. 3! Schwerpunkte) zeitnah nach einem Reflexionsgespräch ein.
Es erfolgt außerhalb der Nachbesprechung keine weitere Zusammenfassung seitens der Ausbilderschaft, Sie sind selbst für Ihr Lernen verantwortlich. - Der Bogen kann nach dem Eintragen der Erkenntnisse an die/den jeweilige_n Mentor_in und die/den verantwortlichen Ausbilder_in weitergeleitet werden. Dies ist dann besonders sinnvoll, wenn Sie eine gezielte Rückmeldung dazu erhalten möchten.
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- Nutzen Sie die Zeit zwischen zwei UB, um mit der/m Mentor_in an den selbst gesetzten Erkenntnissen und damit verbundenen Zielen zu arbeiten.
- Der Lernbegleitbogen ist die Grundlage für das Reflexionsgespräch. Nutzen Sie die Erkenntnisse aus der Arbeit mit dem Lernbegleitbogen und bringen Sie die sich daraus ergebenden Schwerpunkte und Lernanliegen eigenaktiv in die Unterrichtsnachbesprechung ein.
Leistungsbewertung
Leistungsbewertung
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Um zur Zweiten Staatsprüfung zugelassen zu werden, müssen neben den Modulen alle Ausbildungsveranstaltungen absolviert sein (§48 HLbGDV).
Grundlage der Leistungsbewertung für die Module ist die praktische Unterrichtstätigkeit. Alle Modulleistungen der Hauptsemester müssen mit mindestens fünf Punkten bewertet sein (§41 HLbG).
Wird ein Modul der Hauptsemester mit weniger als fünf Punkten bewertet, so ist es nicht bestanden und muss durch eine gesonderte Modulprüfung ausge¬glichen werden. Im Laufe der Ausbildung können höchstens zwei Module auf diese Art ausgeglichen werden (§41(6) HLbG und §44 HLbGDV(8-10)).Erfolgt kein Ausgleich durch die Modulprüfung oder werden mehr als zwei Module der beiden Hauptsemester mit weniger als fünf Punkten bewertet, liegen die Voraussetzungen für die Zulassung zur Zweiten Staatsprüfung nicht vor. Damit gilt die Zweite Staatsprüfung als endgültig nicht bestanden und Sie werden entlassen.
Basiswissen für Beamtinnen und Beamte von A bis Z
Amtsblatt
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Das „Hessische Amtsblatt“ ist das offizielle Organ des Hessischen Kultusministeriums in Wiesbaden. Mit amtlichen und nichtamtlichem Teil, Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Beschlüssen, Bekanntmachungen, Schülerwettbewerben, Veranstaltungen & Hinweisen, Buchbesprechungen und informativen Sonderthemen für die Lehrer.
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Lesen Sie das Amtsblatt regelmäßig. Sie finden es im Sekretariat des Studienseminars und an Ihrer Ausbildungsschule.
Anwärterbezüge (Dienstbezüge)
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Sie erhalten während des Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge des Eingangsamtes A12 (G) bzw. A 13 (HR, Fö).
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Ihr Gehalt ist rechtlich gesehen eine Unterhaltsbeihilfe. Dienstbezüge stehen einem Beamten erst nach abgeschlossener Ausbildung zu. Diese sind so konzipiert, dass die Beamtin/der Beamte damit den Lebensunterhalt für sich und die Familie angemessen bestreiten kann. Sie bekommen Ihre Anwärterbezüge von der Hessischen Bezügestelle in Kassel. Mit letzterer können Sie direkt, d.h. ohne Einhaltung des Dienstweges korrespondieren.
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Die Personalverwaltung der neuen Lehrkräfte bittet dringend darum, während der ersten fünf Wochen nach Einstellung nicht bei der Hessischen Lehrkräfteakademie oder der Hessischen Bezügestelle anzurufen. In dieser Zeit werden Ihre Daten erfasst und eine schnellstmögliche Auszahlung veranlasst.
Ausführlichere Informationen finden Sie unter: -
karriere.hessen.de LINK
Beihilfe- Informationen
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Die Leistungen der Zentralen Beihilfestellen des Landes Hessen beim Regierungs-präsidium Kassel umfassen
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- die Festsetzung von Beihilfen nach der
Hessischen Beihilfeverordnung
- die Festsetzung von Beihilfen nach der
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- und die Bearbeitung von Anträgen auf
Heilkuren, Sanatoriumsbehandlungen,
psychotherapeutische Behandlungen,
Pflegeversicherung …
- und die Bearbeitung von Anträgen auf
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Die aktuellen Beihilfeanträge und weitere Informationen finden Sie online unter:
https://rp-kassel.hessen.de/personaldienstleistungen/beihilfen
Dienstliches Schreiben
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Formulare für Beihilfeanträge, Stundenpläne, Beurlaubungen usw. finden Sie ebenfalls für den Download auf der Website des Studienseminars:
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Beim amtlichen Schriftverkehr sind eine Reihe formaler Gesichtspunkte zu beachten. Beim Schriftverkehr mit vorgesetzten Behörden (z.B. der Hessischen Lehrkräfte-akademie) muss der Dienstweg eingehalten werden. Der Dienstweg geht grundsätzlich über die Leiterin des Studienseminars. Reichen Sie also alle Anfragen, Eingaben, Anträge über das Sekretariat des Seminars ein.
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Es gibt zwei Ausnahmen:
Beihilfe und Besoldung -
Beihilfeanträge werden direkt von Ihnen an das Regierungspräsidium Kassel - Dezernat Beihilfen/Hünfeld - geschickt (Anschrift s. S. 24).
In Besoldungsfragen wenden Sie sich direkt an die Hessische Bezügestelle,
Friedrich-Ebert-Str. 106, 34119 Kassel. -
Bei Anfragen geben Sie immer die Dienststellennummer (9642) und Ihre Personal-nummer an, die Sie von der Besoldungsstelle mit dem ersten Gehaltsauszug erhalten.
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Achten Sie auf die äußere Form der Schreiben . Auch bei „formlosen Anträgen“ ist die äußere Form und der Dienstweg zu beachten. Formlos bedeutet in diesem Zusammenhang, dass hierfür kein Formular existiert. Es empfiehlt sich, eine Kopie von jedem Schreiben zu den persönlichen Unterlagen zu nehmen.
Entlassung
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Erfolgt kein Ausgleich durch die Modulprüfung oder werden mehr als zwei Module der beiden Hauptsemester mit weniger als fünf Punkten bewertet, liegen die Voraussetzungen für die Zulassung zur Zweiten Staatsprüfung nicht vor. Damit gilt die Zweite Staatsprüfung als endgültig nicht bestanden und Sie werden entlassen.
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Als Beamtin und Beamte können jederzeit von sich aus kündigen. Sprechen Sie das Leitungsteam bei Bedarf an- wir beraten Sie jederzeit gern.
Erste-Hilfe-Kurs für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst- Empfehlungen
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Bei vielen Schulsituationen - so auch an Wandertagen - müssen mögliche Unfälle mit bedacht werden. Dies verhindert nicht, dass sie trotzdem passieren. Bitte wappnen Sie sich sobald wie möglich durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs zur Ersten Hilfe.
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Bei der Meldung zur Prüfung müssen Sie nach § 48(3) HLbGDV dann auch einen Nachweis über die Befähigung zur Ersten Hilfe im Umfang von neun Unterrichts-einheiten, der nicht älter als drei Jahre ist, vorlegen.
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Bitte kontrollieren Sie zugleich - und nicht erst bei der Prüfungsmeldung - die Aktuali¬tät einer eventuell schon vorhandenen Bescheinigung, damit Sie rechtzeitig Abhilfe schaffen können.
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Laut Schreiben der Hessischen Lehrkräfteakademie an die Studienseminare werden die Kosten für die Kursgebühren für Gruppen übernommen.
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Bei Interesse kann Ihr Jahrgang eigenaktiv einen Erste-Hilfe-Kurs organisieren. Für die Durchführung der Veranstaltung werden die Räumlichkeiten des Studienseminars zur Verfügung gestellt.
Klassenfahrten
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Sie können grundsätzlich nur als Begleitpersonen und nicht hauptverant¬wortlich mit Klassen, in denen Sie unterrichten, o. g. Veranstaltungen durchführen. Die Teilnahme an Klassenfahrten wird in der Regel einmal während der Ausbildungszeit für höchstens zweiwöchige Fahrten vom Studienseminar gestattet. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich mit den einschlägigen rechtlichen Aspekten vertraut gemacht haben.
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Die Teilnahme wird gestattet
in der Regel einmal während der
Ausbildungszeit, -
nur für Fahrten mit Klassen, in denen Sie
unterrichten, -
für höchstens zweiwöchige Fahrten,
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als Begleitperson, nicht als Leiter_in.
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Bedenken Sie bitte die Gefahr bei späterer Krankheit den workload für die Module eventuell nicht zu erreichen.
Antrag auf Genehmigung einer Klassenfahrt/ Wanderfahrt und Reisekostenabrechnung von Klassenfahrten für LiV: -
Antrag auf Genehmigung einer Klassenfahrt/ Wanderfahrt und Reisekostenabrechnung von Klassenfahrten für LiV:
https://sts-ghrf-fritzlar.bildung.hessen.de/formulareundantraegeallgemein/index.html
Krankheit
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Im Krankheitsfall teilen Sie Ihre Abwesenheit telefonisch dem Studienseminar und der Schule mit.
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Spätestens am vierten Tag der Erkrankung müssen Sie dem Studienseminar (als Ihrer Dienststelle) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
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Falls Sie krankheitsbedingt an einer Seminarveranstaltung nicht teilnehmen können, benachrichtigen Sie bitte vorab und direkt (und nicht nur über andere LiV) auch den/die jeweilige_n Ausbilder:in.
Nebentätigkeiten/ Kontaktstudium
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Sie sind als Beamter:in auf Widerruf verpflichtet, Nebentätigkeiten und Kontaktstudien zu melden bzw. sich genehmigen zu lassen.
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Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten sind z.B. die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit oder andere Nebenbeschäftigungen gegen Vergütung.
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Die Seminarleitung informiert Sie in der Einführungswoche sowie im Einzelfall, ob eine Nebentätigkeit nur meldepflichtig oder genehmigungspflichtig ist. Als Orientierung gilt, dass Ihr Vorbereitungsdienst dadurch nicht vernachlässigt wird und Sie nicht mehr als 1.227,- € Jahresverdienst erhalten.
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Für die Dauer eines Kontaktstudiums dürfen Sie keine Nebentätigkeit ausüben.
Rechtsgrundlagen zum modularisierten Vorbereitungsdienst
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Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vom 28. September 2011
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. März 2021 -
- Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV)
vom 28. September 2011 (zuletzt geändert durch Art. 20 Zweites G zur Anpassung des Hessischen SchulG und weiterer Vorschriften an die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 18.03.2021 (GVBI.S.166)
- Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV)
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- Hessische Kerncurricula
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- Hessischer Referenzrahmen Schulqualität inklusive Heft ‚Lehren und Lernen‘
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- Standards für die Lehrerbildung (Beschluss der KMK vom 16. Dezember 2014)
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- Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan 0 - 10
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Diese wesentlichen Rechtsquellen für die Ausbildung finden Sie digital auf der Website des Kultusministeriums und auch auf unserer Website (z.T. als Link) unter Ausbildungsorganisation Informationen für alle Seminarmitglieder
Reisekosten(rückerstattung) für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
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Alle Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben einen grundsätzlichen Anspruch auf Fahrkostenerstattung. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Hessische Reisekosten¬gesetz. Bei Seminarveranstaltungen werden grundsätzlich die Hin- und Rückfahrt zum Seminarort erstattet (der Ort, an dem die Ausbildungsveranstaltung stattfindet). Die Höhe der Erstattung ist auf die Kosten begrenzt, die entstanden wären, wäre die Abreise oder Ankunft an der Dienststätte (Ausbildungsschule) erfolgt. Eine offizielle Mindestentfernung als Bedingung für Kostenerstattung gibt es aktuell nicht. Sofern Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, geben Sie bitte den Preis der Fahrkarte an. Finden an einem Tag mehrere Seminarveranstaltungen an verschiedenen Orten statt, werden diese Fahrten einzeln abgerechnet. Alle erstattungsfähigen Fahrten sind einzeln und in chronologischer Reihenfolge aufzuführen. Fahrpreis¬ermäßigungsangebote wie Monatskarte, Wochenkarte oder die Bahncard müssen sie nutzen. Kosten für die Bahncard 25 oder 50 werden erstattet, sofern der Einsatz der Bahncard zu einer kostengünstigeren Abwicklung von Fahrtkosten führt. Bitte informieren Sie sich vor der Anschaffung. Die regelmäßigen Fahrten zur Ausbildungsschule bzw. Fahrten zu Seminaren an Ihrer Ausbildungsschule sind nicht erstattungsfähig. Diese Kosten machen Sie im Rahmen Ihres Lohnsteuerjahresausgleichs geltend. Die erstattungsfähigen Fahrten müssen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise elektronisch über das Service-Portal des Landes Hessen übermittelt werden. Ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen sowie ein Formular der Fahrtenübersicht finden sie auf der Homepage
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Rettungsfähigkeit im Unterrichtsfach Sport- Nachweis
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Laut §21 AufsVO- Qualifikation der Aufsichtspersonen- müssen die zur Aufsicht verpflichteten Personen schwimm- und rettungsfähig sein. Die Rettungsfähigkeit wird in der Regel durch das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder durch eine andere anerkannte Prüfung nachgewiesen. Der Nachweis hierüber muss vor Einstellung dem Studienseminar vorliegen und darf zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als drei Jahre sein.
Schwerbehinderung
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Bitte sprechen Sie die Studienseminarleitung an, damit wir Sie über Ihre Rechte informieren können. Über die Gewährung von Nachteilsausgleichen sind in Kooperation mit der/dem örtlichen Schwerbehindertenvertreter:in Absprachen zu treffen.
Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst
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Bitte sprechen Sie die Seminarleitung für einen Beratungstermin an.
Vertretungsunterricht
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Als Lehrkraft im Vorbereitungsdienst sollen Sie nur in ‚begründetem Ausnahmefall zu Vertretungsstunden herangezogen werden’. Ist dies in einzelnen Fällen aus schulorganisatorischen Gründen unumgänglich, muss darauf geachtet werden, dass der Einsatz möglichst nur in den Fächern und in den Lerngruppen erfolgt, in der Sie unterrichten (HLbGDV § 43(6)).
Zusätzlicher Unterricht
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Sie dürfen mit Zustimmung des Studienseminars auch über den Umfang des Ausbildungsunterrichts hinaus an Schulen unterrichten, wenn an Schulen entsprechender Bedarf besteht und das für die jeweilige Schule zuständige Schulamt Ihnen schriftlich einen entsprechenden Auftrag erteilt. Diese Mehrarbeit wird gesondert vergütet. Der Einsatz kann sich auch auf mehrere Schulen erstrecken.
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In dieser Hinsicht sind zwei Fallgestaltungen denkbar:
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a) Zusätzlicher Unterricht während der eigentlichen Ausbildungszeit im Umfang von bis zu 6 Wochenstunden und
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b) zusätzlicher Unterricht in der Zeit nach bestandener Zweiter Staatsprüfung bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes, und zwar über die Verpflichtung zum Ausbildungsunterricht von 12 Wochenstunden hinaus bis zur für Ihr Lehramt höchstzulässigen Wochenstundenzahl.
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Antrag „Zusätzlicher Unterricht“ und Informationen zum Antrag „Zusätzlicher Unterricht“:
https://sts-ghrf-fritzlar.bildung.hessen.de/formulareundantraegeallgemein/index.html
Häufig gestellte Fragen
FAQ
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Anschrift der vorgesetzten Dienststelle Hessische Lehrkräfteakademie,
Stuttgarter Str. 18 - 24, 60329 Frankfurt
Tel. 069/38989-0, Fax 069/38989-399
Hessische Lehrkräfteakademie,
Wilhelmshöher Allee 64-66, 34119 Kassel
Tel. 0561/8078-0, Fax 0561/8078-145 -
Antrag, formlos
Antrag siehe Muster; formlos bedeutet in diesem Zusammenhang, dass hierfür kein Formular existiert, dennoch die äußere Form und der Dienstweg gewahrt werden muss -
a. d. D.
„auf dem Dienstweg“, d.h., Anträge, die an die vorgesetzte Dienstbehörde gerichtet sind (zuständige Abteilung ggf. erfragen), müssen über die Schulleitung und das Studienseminar an die zuständige Institution gerichtet werden. -
Bescheinigung der Ausbildung
Sie erhalten zu Beginn Ihrer Ausbildung eine Bescheinigung. Bitte bewahren Sie das Original auf und geben bei Bedarf nur eine Kopie weiter. -
Beurlaubung/Dienstbefreiung
Antrag über die Schulleitung an das Studienseminar, Studienseminar beurlaubt (ein Tag und länger) im Einvernehmen mit der Schule, ggf. Ausbilder:in verständigen -
Bibliothek
Ausleihzeiten:
Bücher bis zu sechs, Prüfungsarbeiten bis zwei Wochen
Bitte unbedingt die Öffnungszeiten der Bibliothek einhalten! -
Dienststellennummer
9642 -
Heirat
Heiratsurkunde und Auszug/Abschrift Familienbuch (Namens-führung) (zweifach) a. d. D. an die Hessische Lehrkräfteakademie Kassel -
Klassenfahrt
rechtzeitig vor Beginn der Fahrt beim Studienseminar beantragen (falls erforderlich, Unterschrift durch Modulleitung einholen) -
Krankmeldung
unverzüglich Schule und Studienseminar - an Seminartagen auch Ausbilder:in - informieren; spätestens am vierten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Studienseminar vorlegen, Kopie an die Schule -
Modulbescheinigung
zu Beginn eines neuen Semesters liegen die Modulbescheinigungen des abgeschlossenen Semesters zur Abholung im Sekretariat bereit. -
Mutterschutz/Elternzeit
ärztliche Bescheinigung mit voraussichtlichem Entbindungstermin im Studienseminar abgeben - Mutterschutzfrist sechs Wochen vor und acht Wochen nach dem Entbindungstermin, Geburtsurkunde umgehend a. d. D. an die Lehrkräfteakademie in Kassel senden.
Elternzeit spätestens vier Wochen nach dem Entbindungstermin beantragen -
Nebentätigkeiten/Zusatzstudium
anzeigen und durch die Studienseminarleitung genehmigen lassen -
Unfallmeldung
Dienstunfälle mit Personen- und Sachschäden auf Dienstunfallformular (im Studienseminar erhältlich) der Dienststelle melden